Sonderabgabe

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Politik

Rat beschließt unsoziale Sonderabgabe für Eltern

Eltern mit über 30.000 Euro Einkommen, deren Kinder in der OGS betreut werden, müssen zukünftig eine einkommensabhängige Sonderabgabe* von bis zu 170 Euro pro Monat leisten. Die bisherigen pauschalen Beiträge wird es ab dem 01.08.15 nicht mehr geben. Die Steuern zahlenden Eltern sollen über die Abgabe nicht nur die Kostensteigerungen bei der OGS decken, sondern auch für einen wesentlichen Teil der Beiträge derjenigen Eltern aufkommen, die keine Elternbeiträge zahlen müssen, da kein oder nur ein...

  • Bochum
  • 21.02.15
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