Neue Corona-Verordnung NRW
Testpflicht beim Sport entfällt für Geboosterte

Omikron sorgt für steigende Fallzahlen in NRW. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die am 13. Januar in Kraft tritt, will die Politik darauf reagieren.  | Foto: Alexandra Koch auf Pixabay
  • Omikron sorgt für steigende Fallzahlen in NRW. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die am 13. Januar in Kraft tritt, will die Politik darauf reagieren.
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Wieder neue Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen: Ab Donnerstag, 13. Januar, müssen dreifach Geimpfte im Fitnessstudio oder beim Sport keinen Test mehr vorweisen. 

Das teilte NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) soeben mit. Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen im gesamten Freizeitbereich weiter 2G. "Überall dort, wo man keine Maske tragen kann, gilt dann 2G+", sagte der Minister. Neben Schwimmbädern, Fitnessstudios und Sporthallen kommt die Gastronomie hinzu. 

2G+ gilt nicht für Geboosterte

Vereinfachungen dürfen Menschen erwarten, die bereits dreimal geimpft sind: Für sie entfällt die zusätzliche Testpflicht überall dort, wo 2G+ gilt. Das heißt: Geboosterte benötigen ab 13. Januar keinen zusätzlichen Test mehr, wenn sie schwimmen gehen wollen, im Fitnessstudio trainieren oder in einem Restaurant essen. Die Regelung gilt ab dem Termin der Auffrischungsimpfung. Dasselbe gilt für Menschen in NRW, die zweimal geimpft und dann an Corona erkrankt waren. Der Zeitpunkt der Genesung darf maximal drei Monate her sein. 

Einfachere Testmöglichkeit

Eine Vereinfachung wird bei den Testmöglichkeiten geschaffen. Galt bislang ausschließlich ein offizieller Bürgertest, der an einer anerkannten Teststation abgenommen wurde, sind künftig auch Selbsttests möglich. Diese müssen am Ort, wo sie vorgelegt werden müssen, zum Beispiel im Fitnessstudio, unter Aufsicht des Betreibers oder des Empfangspersonals durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber, ob diese Möglichkeit angeboten wird, liegt beim Betreiber, nicht beim Gast.  Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. 

Maskenpflicht ausgeweitet

Die Maskenpflicht wird wieder verschärft. So muss in Warteschlangen im Freien wieder Maske getragen werden und bei Veranstaltungen ohne 3G- oder 2G-Regeln.

Quarantäne-Regeln

Auch NRW setzt die beim Bund-Länder-Treffen beschlossenen Änderungen in Bezug auf Quarantäne um. Da hierfür allerdings noch Grundlagen durch den Bund fehlen, dürfen im momentanen Übergangszeitraum die einzelnen Gesundheitsämter entscheiden, ob sie bereits die neuen Regeln anwenden. Nach alter Regelung müssen Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten 14 Tage in Quarantäne, nach der Neufassung gar nicht mehr.

In unserer UMFRAGE DER WOCHE wollen wir wissen, was ihr von den geänderten Quarantäne-Regeln haltet. Stimmt ab...

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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