Stadt Bochum
Bochum-Pass für 50.000 Bochumerinnen und Bochumer

Ralf Slabik vom Tierpark, Jens Vieting vom Sozialamt, Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Sozialdezernentin Britta Anger 
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Ralf Slabik vom Tierpark, Jens Vieting vom Sozialamt, Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Sozialdezernentin Britta Anger stellen am 04.05.2023 die Neuerungen des sogenannten "Bochum-Passes" vor.

Stärkungspakt greift: Kostenlos ins Schwimmbad, den Tierpark und das Planetarium, sowie Austauschprogramm für Kühlschränke.

Seit über 20 Jahren gibt es den Bochum-Pass. Er ermöglicht Menschen mit geringerem Einkommen, diverse Bochumer (Kultur-)Angebote zu nutzen. Bisher werden aber nur rund 500 Pässe jährlich ausgestellt. Dabei sind 50.000 Bochumerinnen und Bochumer anspruchsberechtigt – also 100-mal so viel!

Mit einer Aktion, die es so noch nicht gab, richtet die Stadt Bochum nun den Bochum-Pass neu aus: An jede und jeden Anspruchsberechtigten soll ein gültiger Bochum-Pass verschickt werden! Damit können sie zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. „Bochum kümmert sich auch um die Menschen, die unsere Unterstützung brauchen“, sagt Oberbürgermeister Thomas Eiskirch bei der Vorstellung des neuen Bochum-Passes am Donnerstag, 4. Mai, im Tierpark Bochum. „Wir wollen Kultur und vieles mehr für alle erlebbar machen. Aktuell öffnen dreizehn Institutionen ihre Pforten mit Ermäßigungen. Denn am öffentlichen Leben teilhaben und Konzerte, Ausstellungen oder Theaterabende besuchen zu können, bedeutet zusätzliche Lebensqualität.“

Bislang gehören zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten Beziehende laufender Leistungen des Bürgergeldes nach SGB II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, der Sozialhilfe nach SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zudem muss der Pass beantragt werden – ein Verfahren mit Hürden für viele Menschen. Jetzt soll der Bochum-Pass – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – neugestaltet, einfacher und vor allem umfassender aufgestellt werden: „Wir wollen den Kreis der Berechtigten auch um Wohngeldbeziehende erweitern“, sagt Sozialdezernentin Britta Anger. „Neu ist, dass alle berechtigten Personen den Pass künftig auch initiativ erhalten, statt die Ausgabe an einen Antrag zu knüpfen. So erreichen wir eine breitere Verteilung und vereinfachen die Zugangswege. Zusätzliche Prüfverfahren und Aufwand fallen dann weg.“

Ermäßigungen gibt es in den folgenden Einrichtungen: Bochumer Symphoniker, Stadtbücherei, Musikschule, Volkshochschule, Kunstmuseum Bochum, Planetarium, Sternwarte, Schauspielhaus, Tierpark Bochum (neu hinzugekommen beim Bochum-Pass), Familienbildungsstätte, Schwimmbäder der WasserWelten Bochum sowie für vereinzelte Theaterveranstaltungen in der Stadthalle Wattenscheid und ausgewählte Veranstaltungen in der Waldbühne Wattenscheid.

Im Rahmen des „Stärkungspaktes NRW – gemeinsam gegen Armut“ wurden der Stadt Bochum rund 3,75 Millionen Euro zugeteilt. Diese Mittel machen es möglich, auch einige Angebote bis Ende des Jahres 2023 kostenlos anzubieten.

Nicht nur ermäßigten, sondern sogar kostenlosen Eintritt erhält man mit dem Bochum-Pass zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2023 daher in vier der Einrichtungen: dem Tierpark Bochum, den Schwimmbädern der WasserWelten Bochum, dem Planetarium und der Familienbildungsstätte. Ab 2024 gelten auch für diese Einrichtungen dann wieder die regulären Ermäßigungskonditionen im Rahmen des Bochum-Passes. „Wir freuen uns, dass wir Teil des neuen Bochum-Passes sind, denn wir verstehen uns als Einrichtung, die dem Gemeinwohl dient“, sagt Ralf Slabik, Geschäftsführer des Tierparks. „Wir können über Informationen zur zoologischen Haltung hinaus vor allem Umweltbildung und Erholung bieten und haben viele spannende Projekte aufgelegt.“

Des Weiteren will die Stadt Bochum sowohl für den diesjährigen Ferienpass als auch für Ferienfreizeiten keinen Beitrag erheben.

Der Stärkungspakt NRW macht ein weiteres Angebot für Bochum-Pass-Inhaberinnen und Inhaber möglich: den Austausch von Kühlschränken älteren Baujahrs bzw. mit sehr hohem Energieverbrauch. „Gerade diejenigen, die staatliche Unterstützung erhalten, sind oftmals ‚zu arm zum Sparen‘ und müssen alte Energiefresser weiterbetreiben, obwohl diese im Betrieb sehr teuer sind. Einfach, weil das Geld für neuere, energiesparendere Geräte nicht da ist. Insofern ist diese ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘, in ihrer Wirkung eine Unterstützung auch über 2023 hinaus.“, freut sich Oberbürgermeister Thomas Eiskirch über diese Maßnahme ganz besonders. Kühlgeräte sind permanent in Betrieb und der Stromverbrauch nimmt im Laufe der Jahre zu. Kühlschränke, die älter als zehn Jahre sind, Einsparungen von 200 kWh pro Jahr oder mindestens 50 Prozent Einsparungen ermöglichen, sollen ausgetauscht werden können.
Außerdem können erforderliche Aufwendungen gefördert werden, die den Institutionen der sozialen Infrastruktur im Jahr 2023 entstehen. Für diese Institutionen besteht die Möglichkeit, „Mittel für die Aufrechterhaltung beziehungsweise Ausweitung des den Menschen in dieser Stadt dienenden Betriebes zu beantragen“. Konkret sollen in Bochum vor allem Beratungsangebote ausgebaut werden und förderberechtigte Einrichtungen Unterstützung bei Energie-Mehrkosten erhalten können. Das Antragsverfahren dazu läuft bereits seit dem 31. März und endet am 15. Mai.

Versenden will die Stadt den neuen Bochum-Pass unmittelbar nach der Ratssitzung am 15. Juni, so dass alle Berechtigten ihn im Laufe der zweiten Juni-Hälfte erhalten.

Die Landesregierung NRW will mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ auf soziale Folgen reagieren, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in unserem Land ausgelöst hat. Hierzu werden 150 Millionen Euro bereitgestellt, um bestehende soziale Infrastruktur in Kommunen mit Blick auf gestiegene Energiepreise sowie hohe Inflation zu unterstützen sowie Bürgerinnen und Bürgern in akuter Notlage zu helfen, die nicht durch soziale Sicherungssysteme vor der Inflation geschützt werden.

Davon wurden der Stadt Bochum rund 3,75 Millionen Euro zugeteilt. Antragsberechtigte Organisationen können zum Beispiel Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren / Stadtteilen ( „Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“ ) sein. Auch Anträge von Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung können berücksichtigt werden, sofern es keine anderweitigen Bezuschussungen gibt. Die Antragsfrist ist von der Stadt Bochum auf den 15. Mai verlängert worden.

Für den Austausch von Kühlschränken vereinbaren die Berechtigten telefonisch oder schriftlich per Mail einen Termin zum Stromspar-Check. Beim Stromspar-Checks wird der Energieverbrauch des alten Gerätes ermittelt. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird ein Gutschein inklusive der technischen Daten des Neugerätes ausgegeben. Der Gutschein berechtigt zum Erwerb eines Neugerätes mit einem Warenwert von maximal 800 Euro.

Autor:

Karl - Heinz Lehnertz aus Wattenscheid

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