Überschwemmungsgebiet der Lippe
Bezirksregierung legt Pläne aus

Das Überschwemmungsgebiet der Lippe ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden.  | Foto: Bezirksregierung Düsseldorf
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  • Das Überschwemmungsgebiet der Lippe ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden.
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Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Lippe von km 0,7 bis km 27,7 festzusetzen. Durch die Auslegung der Karten und des Textes der geplanten Verordnung kann sich die Öffentlichkeit über das Überschwemmungsgebiet und die sich durch die Festsetzung ergebenden Rechtsfolgen informieren und es besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.

Das Überschwemmungsgebiet der Lippe ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden. Es erstreckt sich auf Flächen in Schermbeck, Hünxe und Wesel. Eine erste Übersicht über das Überschwemmungsgebiet kann der Übersichtskarte im Maßstab 1: 40.000 entnommen werden. Die detaillierte Darstellung der betroffenen Flächen und Grenzen des Überschwemmungsgebietes ergibt sich aus den auszulegenden Überschwemmungsgebietskarten im Maßstab 1: 5.000. Das Überschwemmungsgebiet ist in den Karten jeweils in hellblauer Farbe dargestellt.

Schutzbestimmungen des Landeswassergesetzes
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen des Landeswassergesetzes, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Karten des ermittelten Überschwemmungsgebietes in der Zeit vom 17. Januar bis einschließlich zum 16. März bei den folgenden Behörden während der jeweiligen Dienstzeiten aus:

  • Gemeinde Schermbeck, Rathaus, Zimmer 322 (Dachgeschoss), Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme der Planunterlagen bzw. ein Besuch im Rathaus nur unter Einhaltung der im Zeitraum der Offenlage gültigen Hygiene- und Abstandsregeln möglich. Insbesondere ist im Rathaus eine Maske zu tragen.

  • Gemeinde Hünxe, Rathaus, Vorflur des 2. OG, Dorstener Straße 24, 46269 Hünxe

Es wird darum gebeten, zueinander Abstand zu halten sowie von den bereitgestellten Mitteln zur Händedesinfektion und Mund-Nasen-Schutzmasken Gebrauch zu machen.

  • Stadt Wesel, Rathaus, Rathausanbau, Raum 325, Klever Tor-Platz 1, 46483 Wesel

Es wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 0281/203-2419 gebeten.

  • Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Zimmer 415

Es wird um vorherige Terminabsprache unter Tel. 0211/475-4026 gebeten. Es sind die jeweils aktuell gültigen Corona-Regelungen zu beachten.

Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden unter: url.nrw/offenlage.

Stellungnahme möglich

Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahmen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den o.g. Auslegungsstellen unter Angabe des Aktenzeichens 54.03.02-Lippe zu erheben. Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss die Stellungnahme unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen sein.

Die erhobenen Einwendungen werden bei der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft.

Das Überschwemmungsgebiet der Lippe ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden.  | Foto: Bezirksregierung Düsseldorf
Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme abgeben. | Foto: Bezirksregierung Düsseldorf
Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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