Änderungen bei WhatsApp - was seit heute anders ist

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Am heutigen Freitag (25. Mai) ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft getreten. Sie sieht gesetzliche Änderungen im Bereich des Datenschutzes vor. Betroffen davon ist natürlich auch der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp. Dieser hat gleich reagiert und das Mindestalter für die Nutzung von 13 auf 16 Jahre hoch gesetzt. Aber auch sonst hat sich für die Nutzer einiges geändert, besonders bei der Nutzung im Beruf.

Kinder unter 16 Jahren benötigen fortan das Einverständnis ihrer Eltern für die Nutzung. Bislang hat WhatsApp keinen Mechanismus zur Alterserkennung eingebaut, lediglich eine einmalige Nachfrage nach dem Alter gibt es. Es ist aber Vorsicht geboten, denn das Ganze ist wegen der neuen DSGVO rechtlich bindend. Erlauben es die Eltern nicht, so muss die App vom Gerät entfernt werden. Auch sonst sind die Eltern für die Überwachung der Nutzung zuständig. Bei Verstößen drohen Strafen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht sowie etwaige Bußgelder.

Erhebliche Änderungen gibt es besonders bei der Nutzung im Job. Nach Einschätzung von Experten ist es nämlich ab heute nicht mehr zulässig, WhatsApp auf dem Firmenhandy zu nutzen. Problematisch ist hier besonders die Weitergabe von vertraulichen Kundendaten, wenn keine Rechtsgrundlage oder Einwilligung besteht. Es empfiehlt sich also künftig andere Wege hierfür zu nutzen, da ansonsten hohe Bußgelder drohen. (Quellen: giga.de, stern.de)

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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