Urteile! Telekom verschickt Auftragsbestätigungen ohne Auftrag...

Die Telekom geht bei der Neukundengewinnung seltsame Wege. Wer sich nach seiner Rechnung erkundigt, bekommt eine Auftragsbestätigung für Entertainment Comfort. Dagegen hat die Verbraucherzentrale jetzt erfolgreich geklagt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Praxis der Deutschen Telekom geklagt, ungewollte Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben zu verschicken. Die Verbraucherschutzorganisation berichtet am 11. Juni 2012 über zwei Urteile. Der VZBV forderte Konzernchef René Obermann auf, "dafür zu sorgen, dass Derartiges in seinem Unternehmen künftig unterbleibt."

Ein Telekom-Kunde, der Fragen zu seiner Rechnung hatte, wurde bei einem Anruf bei einem Telekom-Shop zu seinen Vorlieben bei Musik, Fußball und Film befragt. Etwa zwei Wochen später erhielt er einen Brief mit einer "Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag" zu dem Tarifpaket "Entertainment Comfort". "Doch einen solchen Auftrag hatte der Kunde nie erteilt", so die Verbraucherzentrale.

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte (6 U 199/11) ein Urteil des Landgerichts Bonn vom September 2011, das darin eine unzumutbare Belästigung sah. Es handele sich um eine bewusste Pflichtverletzung, was wettbewerbswidrig sei. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Telekom Deutschland, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom, ließ von einem Callcenter Haushalte anrufen, um Neukunden zu gewinnen. Auch wenn die Angerufenen das Angebot ablehnten und ausdrücklich keinen Auftrag erteilten, erhielten sie ein Begrüßungsschreiben mit der Betreffzeile "Ihr Wechsel zur Telekom". Das Landgericht Bonn wertete dies als irreführend und belästigend, besonders, weil es sich nicht um bestehende Kunden der Telekom handelte. Ob die Anrufe mit oder ohne Einwilligung der Haushalte erfolgten, sei in dem Fall unerheblich. Das Urteil des Landgerichts Bonn (11 O 7/12) ist noch nicht rechtskräftig.

Autor:

Joerg Hessbrueggen aus Wesel

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