Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion stoßen bei privaten Vermietern in NRW auf Kopfschütteln
Haus & Grund Wesel: Kritik an Deckelung von Bestandsmieten

Symbolfoto | Foto: LK-Archiv:  Jörg Vorholt

Aus der SPD-Bundestagsfraktion kommen aktuell Vorschläge zur bundesweiten Deckelung der Bestandsmieten. Haus & Grund Wesel warnt: "Damit würden private Vermieter von dringend benötigten Investitionen abgeschreckt."

Bei privaten Vermietern in NRW stoßen die Vorschläge aus der SPD-Bundestagsfraktion zur Deckelung von Bestandsmieten auf Kopfschütteln. „Wir lehnen dieses Vorhaben ab. Damit geht das Interesse insbesondere von privaten Vermietern verloren, dringend benötigte Investitionen in den Mietwohnungsmarkt zu tätigen“, sagt Dr. Bernhard Krahwinkel, 1. Vorsitzender des Vereines Haus & Grund Wesel. „Auf der einen Seite wird das Mietrecht durch die Gesetzgebung und durch die Rechtsprechung zu Gunsten des Mieters immer weiter verschärft. Auf der anderen Seite werden Mietanpassungen durch diverse Verordnungen immer weiter begrenzt.“ Vermietung von Wohnraum werde so zunehmend unattraktiv.

Anpassungen der Miete

Veröffentlicht hatte die Pläne der NRW-SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Groß. Demnach sollen Mietanpassungen hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete im laufenden Mietverhältnis auf die Höhe der Inflationsrate, höchstens aber 6 Prozent, begrenzt werden. Bislang dürfen Bestandsmieten binnen drei Jahren um maximal 20 Prozent angepasst werden, bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit vermeintlich angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent. In NRW ist das derzeit auf Grundlage der Mieterschutzverordnung in 18 Kommunen der Fall.

„Neue Gesetze, Verordnungen und kommunale Satzungen zwingen Vermieter oftmals, Investitionen zu tätigen, die nicht immer als Modernisierung gelten und zu einer Mieterhöhung berechtigen. Von daher sind Mietanpassungen in laufenden Mietverhältnissen erforderlich“, ordnet Dr. Bernhard Krahwinkel die Pläne ein und gibt zu bedenken: „Die Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung von Mieten, die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es geht also um sehr günstige Mieten, die in Richtung des ortsüblichen Niveaus angepasst werden sollen. Das hat mit Wucher nichts zu tun.“

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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