Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Co.

Bildunterzeile Für Fahrer von Kleinkrafträdern ist der 1. März ein wichtiges Datum: Dann beginnt das neue Versicherungsjahr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das alte schwarze Kennzeichen gegen ein neues blaues ausgetauscht werden. Foto: HUK-COBURG
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Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes schwarzes gegen ein neues blaues Kennzeichen ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUK-Coburg aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt, wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Autor:

Annette Schröder aus Bochum

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