Corona - Corona - Corona
Positive Testergebnisse führen direkt in die Quarantäne

Angesichts der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen erinnert die Kreisverwaltung an folgende gesetzliche Vorgaben: Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen - egal ob PCR-Test oder Schnelltest - haben sich ab Bekanntwerden des Testergebnisses ohne Anruf des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Für positiv Schnellgetestete endet diese, wenn der PCR-Test das Ergebnis nicht bestätigt.

Unmittelbare Quarantänen können darüber hinaus auch für Haushaltsmitglieder und enge Kontaktpersonen gelten. Zeigt der Befund die Delta-Variante, sind davon nur diejenigen betroffen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Anders ist die Lage bei der Omikron-Variante. In diesen Fällen kommt es immer zu einer Quarantäne von 14 Tagen, freitesten und verkürzen sind hier ausgeschlossen.

Grundsätzlich kontaktiert das Gesundheitsamt nach wie vor jeden Infizierten. "Derzeit müssen wir dabei aber Prioritäten setzen. Ganz oben auf den Anruflisten finden sich diejenigen, die im Zusammenhang mit der Omikron-Variante stehen oder Schulen und Kindertagesstätten besuchen", erläutert Jana Ramme, organisatorische Leiterin des Pandemieteams im Schwelmer Kreishaus. Für alle anderen Betroffenen bedeute dies zwangsläufig einen zeitlich verzögerten Kontakt mit dem Gesundheitsamt.

Zur Erinnerung: Um den Zeitraum zwischen positivem Testergebnis und dem Anruf des Gesundheitsamtes bei den Betroffenen trotz bisher nie dagewesener Fallzahlen möglichst kurz zu halten, sind im Pandemieteam seit Anfang Dezember wieder mehr als 80 Mitarbeiter im Einsatz, unter ihnen auch 16 Bundeswehrsoldaten. Ihre zunächst auf zwei Wochen beschränkte Unterstützung wurde inzwischen verlängert, die Mitglieder des Versorgungsbataillons 7 werden nun mindestens bis zum 26. Januar im Ennepe-Ruhr-Kreis bleiben. "Die Zusammenarbeit mit den Soldaten funktioniert wunderbar. Ebenso erfreulich ist, dass wir auf unser Amtshilfeersuchen erneut eine sehr zügige positive Antwort bekommen haben", so Ramme.

Jeder Infizierte liefert dem Gesundheitsamt mit einer Liste wichtige Hinweise auf enge Kontaktpersonen. In vielen Fällen haben die Betroffenen die ihnen bekannten Personen bereits selbstständig informiert.

Eindringlich wirbt die Kreisverwaltung auch für eigenverantwortliches und umsichtiges Handeln der Bürgerinnen und Bürger. "Jeder", so Landrat Olaf Schade, "kann, muss und sollte vor, während und nach den Feiertagen einen Beitrag leisten, um die Zahlen nicht in die Höhe schnellen zu lassen. Die damit verbundenen Auswirkungen könnten dramatisch sein."

Die Empfehlung des Gesundheitsamtes lautet: Insbesondere vor Kontakt zu besonders gefährdeten Personen sollte ein vollständiger Impfschutz vorliegen und zusätzlich ein Test gemacht werden. Das gelte auch für Geimpfte und Genesene. Das Tragen einer Maske, auch wenn es nicht überall mehr vorgeschrieben ist, die Einhaltung der Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften sollten nach wie vor selbstverständlich sein. Außerdem sollte jede und jeder seine Kontakte auf das unbedingt erforderliche Maß reduzieren.

Quarantänebescheid und
häusliche Quarantäne

Da der Quarantänebescheid nur als Nachweis für den Arbeitgeber und dessen Geltendmachung der Lohnausfälle dient und die Pflicht der Betroffenen zur Quarantäne auf anderen Wegen rechtlich verbindlich geregelt ist, wird dieser vom Gesundheitsamt aktuell mit einiger zeitlicher Verzögerung versandt.

Bei der häuslichen Quarantäne handelt es sich um eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, aktuell insbesondere mit dem Coronavirus, Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz geregelt, Während der häuslichen Quarantäne müssen die Betroffenen den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge leisten. Dazu zählt, das Zuhause nicht zu verlassen und keinen Besuch zu empfangen. Zudem muss der Gesundheitszustand beobachtet werden.

Autor:

Thomas Meißner aus Witten

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