AEB-Fachkräfte-Weiterbildung:
Gesprächsbegleiter für Patientenverfügungen

Diese Teilnehmer/innen der einjährigen BVP-Weiterbildung 2023 haben es im Februar 2024 geschafft:  Sie unterstützen ab sofort in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern bei Patientenverfügungen:
Trainer/innen unter ihnen sind: Rainer Meschenat (letzte Reihe, letzter von rechts) Annika Godder (direkt vor R. Meschenat) und Dr. Birgitta Behringer (Zweite von links)
 | Foto: Lukas Zander
  • Diese Teilnehmer/innen der einjährigen BVP-Weiterbildung 2023 haben es im Februar 2024 geschafft: Sie unterstützen ab sofort in Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern bei Patientenverfügungen:
    Trainer/innen unter ihnen sind: Rainer Meschenat (letzte Reihe, letzter von rechts) Annika Godder (direkt vor R. Meschenat) und Dr. Birgitta Behringer (Zweite von links)
  • Foto: Lukas Zander
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(Bo, 24.02.) Bereits zum achten Mal bildet das Ambulante Ethikkomitee Bochum e.V. (AEB) neue Gesprächsbegleiter/innen Berufsbegleitend über ein Jahr aus. Die Plätze sind auf 12 begrenzt - Beginn ist ab dem 29. August 2024. Dieser Service ist für stationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe mit Krankenkassen abrechenbar. Aber auch Bochumer Krankenhäuser arbeiten bereits gut mit Gesprächsbegleitern zusammen. Das AEB zertifiziert nach dem Advance-Care-Planning (ACP)-, zu Deutsch: „Behandlung im Voraus planen (BVP-)“-Modell. Es richtet sich an Fachkräfte der sozialen sowie erzieherischen Arbeit und des Gesundheitswesens. Die Weiterbildungskosten werden oft von Arbeitgebern getragen. Anmeldeschluss: 30. März.
Anders als bei herkömmlichen Patientenverfügungen, setzt sich das BVP-Modell intensiv mit dem Menschen auseinander: „Wir wollen, dass Jeder und Jede so behandelt wird, wie sie und er sich es wünschen, auch wenn sie nicht (mehr) entscheidungsfähig sind“, betont AEB-Vorständin Dr. med. Birgitta Behringer.
Gesprächsbegleitende erlernen während der Weiterbildung neben Kommunikationsstrategien verschiedene klinische Szenarien kennen: die Einwilligungsunfähigkeit bei akutem Notfall, der unklaren Dauer, zum Beispiel bei einem stationären Aufenthalt aufgrund von Herzinfarkt, Schlaganfall oder Sepsis sowie bei einer fortgeschrittenen Demenz. Nach der Ausbildung unterstützen sie Ratsuchende, auch bei Sorgen und Vorbehalten, ermutigen bei emotionalen oder angstbesetzten Themen. Gleichzeitig informieren sie über Chancen und Risiken und moderieren auf Wunsch den Austausch mit Angehörigen. Das AEB zertifiziert nach den Standards der wissenschaftlichen Fachgesellschaft ACP-Deutschland, die den gesetzlichen Vorgaben des Hospiz- und Palliativgesetzes entsprechen und sie sogar übertreffen.

Die genauen Termine zur einjährigen, Berufsbegleitenden BVP-Weiterbildung sowie Preise und Anmeldung zum Herunterladen finden Sie direkt hier:
https://www.ethikkomitee-bochum.de/aktuelles/bvp-gesprachsbegleiterworkshop-2024

Inhaltliche Fragen werden gerne auch per Mail sowie telefonisch beantwortet:
Email:  info@ethikkomittee-bochum.de
Tel.: 0152 57170697

Autor:

Ambulantes Ethikkomitee (AEB) aus Bochum

Am Heerbusch 3, 44894 Bochum
info@ethikkomittee-bochum.de
Webseite von Ambulantes Ethikkomitee (AEB)
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