Schluss mit dem Fleskes-Prinzip

H.-D. Fleskes, langjähriger Verfechter des “Fleskes Prinzips” | Foto: Stadt Bochum
  • H.-D. Fleskes, langjähriger Verfechter des “Fleskes Prinzips”
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2012 ist es soweit, die Schulden der Stadt Bochum übersteigen das städtische Eigenkapital. Kommt es zu diesem Ereignis bei Privatunternehmen ist zwingend der Gang zum Insolvenzgericht die Folge. Bochum hat Glück, das Land NRW bürgt für ihre Schulden. Die Stadt ist gleichwohl pleite, vor dem Insolvenzgericht verantworten müssen sich die Schuldigen indes nicht.

Die Ausgaben der Stadt liegen seit Anfang der 70er Jahre beständig über den Einnahmen, Eine Hauptursache des finanziellen Ruins ist, dass die Stadt permanent zu wenig Geld in den Haushalt einstellt, um Instandhaltung und Sanierung der städtischen Gebäude, Straßen und Brücken und anderer Infrastruktureinrichtungen gewährleisten zu können. Das Resultat: Wenn es zu Schäden an der städtischen Infrastruktur kommt oder Sanierungen erforderlich werden, fehlt für die Behebung regelmäßig das notwendige Geld im Haushalt. Teilweise führen ungewöhnliche Schadensereignisse auch zu mehrjährigen Schließung von Objekten, da die Kosten zur Sanierung von der Stadt nicht mehr aufgebracht werden können (z.B. bei Aulen, Lehrschwimmbecken, Stadtbad).

Die Folge dieser Politik: Der Sanierungsstau allein bei den städtischen Gebäuden liegt nach stadteigener Schätzung von 2008 bei 400 Mio. Euro. Realistisch geschätzt liegt der Stau heute – vier Jahre später – tatsächlich wohl mindestens bei dem Doppelten, denn die wenigen durchgeführten Sanierungen werden nicht selten doppelt so teurer wie von der Stadt kalkuliert.

Diese Unterfinanzierung ist politisch gewollt. Beim aktuellen Vorhaben „Musikzentrum” wird wieder in gleicher Weise vorgegangen. Konsequent rechtfertigt H.-D. Fleskes (Fraktionsvorsitzender SPD-Ratsfraktion) die gezielte Unterlassung der Einstellung von Geldern für die Instandhaltung und Sanierung in den städtischen Haushalt auch bei diesem Projekt in der üblichen Weise (WDR Lokalzeit vom 22.06.12, Audiostream). Daher erscheint es gerechtfertigt, diese Art des politischen Vorgehens auch als “Fleskes Prinzip” zu bezeichnen.

Das „Fleskes-Prinzip“ verfolgt die Absicht, die Folgekosten für Investitionen künstlich klein rechnen zu können, um diese gegenüber den Bürgern als besonders „günstig“ rechtfertigen zu können. Auch konnte auf diese Weise den Bürgern immer wieder vorgespiegelt werden, im städtischen Haushalt gäbe es noch Ausgabenspielräume. Tatsächlich wurden die eigentlich vorhersehbaren Ausgaben für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen bewusst nicht in den Haushalt eingeplant, um diesen Eindruck erwecken zu können.

Paradebeispiel für dieses Vorgehen und die fatalen Folgen ist die Errichtung der U-Bahn-Linie 35. 1 Mrd. DM hat der Bau gekostet. Entsprechend gigantisch sind die Folgekosten für den Erhalt. Alle unterirdischen Bahnhöfe, auch die der Straßenbahnen befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Errichtung war mit nur geringem Einsatz städtischer Mittel möglich. Doch für Unterhalt und Erhalt muss jetzt die Stadt aufkommen. Die Folgekosten für Instandhaltung und Sanierung für dieses und andere Prestigeprojekte schnüren der Stadt auf Dauer die Luft ab. Da der Haushalt kaum finanzielle Spielräume zulässt, werden die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen hinausgeschoben. Notdürftig behoben werden allenfalls Schäden, die unbedingt z.B. aufgrund von Sicherheitsvorschriften beseitigt werden müssen.

Das „Fleskes-Prinzip“ hinterlässt im Stadtbild weithin sichtbare Spuren. Die Schulen etwa sind nicht selten in erbärmlichem Zustand: Räume sind wegen Baufälligkeit gesperrt, Einfachverglasung, Feuchtigkeitsschäden, zugeteerte Schulhöfe, ausfallende Heizungsanlagen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Fazit: Das „Fleskes-Prinzip“ ist zwar nicht der einzige Grund dafür, dass die Stadt finanziell am Abgrund steht, aber ein wesentlicher Grund.

Das Problem kann nur angegangen werden, wenn für alle städtischen Gebäude, Straßen und Brücken endlich der tatsächliche durchschnittliche jährlich anfallende Kostenbedarf für Instandhaltung und Sanierung kalkuliert wird. Liegt dieser fest, wird klar, welchen Betrag die Stadt jedes Jahr aufbringen muss, um die städtische Infrastruktur in einem guten Zustand zu erhalten. In den städtischen Haushalt ist daher in entsprechender Höhe ein Etatposten einzuführen,* aus dem alle anfallenden Erhaltungsmaßnahmen sofort beglichen werden. Für einige Gebäude werden in einem Jahr teurere Maßnahmen nötig, für andere keine, im Durchschnitt muss der Haushaltsposten alle jährlich anfallenden Folgekosten für den Erhalt der städtischen Gebäude und Infrastrukturobjekte decken. Erweist sich der Haushaltsposten als zu gering, ist er im Folgejahr den Bedürfnissen anzupassen. Verbleiben unverbrauchte Gelder, können diese ins nächste Jahr übertragen werden. Kurzum, es bedarf der Einführung eines Objekt- und Infrastrukturmanagementsystems, das den tatsächlichen Finanzbedarf abbildet.

Die eklatanten Versäumnisse der Vergangenheit erfordern es zunächst den bestehenden Sanierungsstau in einem Zeitraum von – wenn möglich – maximal 20 Jahren aufzuholen. Dies erfordert von der Stadt einen ungeheuren Kraftakt (siehe auch: Schuletat verdoppeln). Dieser wird vermutlich nur zu bewältigen sein, wenn der städtische Immobilienbestand zunächst auf die unbedingt zur Daseinsvorsorge erforderlichen Immobilien reduziert wird. Die Haushaltsnotlage lässt leider keine Spielräume mehr zu, Immobilien zu erhalten, um diese ggf. zu einem späteren Zeitpunkt sinnvollen Zwecken zuzuführen. Erst wenn der Sanierungsstau aufgearbeitet werden konnte und im Haushalt die erforderlichen Gelder für den Erhalt der Infrastruktur bedrafsgerecht eingestellt werden, wird es wieder Spielräume geben, um neue städtische Infrastrukturprojekte in Angriff zu nehmen. Die Zeit für die Realisierung von Prestigeobjekten ist für mindestens 20 Jahre vorbei.

Die Einsicht, dass es höchste Zeit ist, das „Fleskes-Prinzip“ in Rente zu schicken, ist bei der jungen Generation von Kommunalpolitikern über alle Parteigrenzen hinweg, fast uneingeschränkt vorhanden. Jetzt ist Zeit zu handeln. Jeden Tag, den die tatsächlichen Folgekosten nicht in den Haushalt eingestellt werden, wächst der Sanierungsstau weiter und die Belastung für die nachfolgende Generation diesen aufzuholen wird größer. Ein weiteres Festhalten am „Fleskes-Prinzip“ ist auch in dieser Hinsicht unverantwortlich.

Volker Steude (Ruhrblogxpublik)

* ggf. auch mehrere für Gebäude, Straßen, Brücken, etc. Soweit bereits derartige Haushaltsposten bestehen, sind diese angemessen zu erhöhen.

Autor:

Dr. Volker Steude aus Bochum

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