Straßensanierung oder Erneuerung? Wer muss wann für was zahlen?

EUV-Chef Michael Werner erläutert, wie die Straßenausbaubeiträge berechnet werden.
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  • hochgeladen von Vera Demuth

Die Straßenausbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) sorgen immer wieder für Unmut bei den betroffenen Anwohnern. Auch bei der Wewelingstraße, die 2020 oder später zwischen Ringelrodtweg und dem Sportplatz des SuS Pöppinghausen erneuert werden soll, werden die vier Anwohner in die Tasche greifen müssen. Wieso ist das so, und wie werden die Beiträge berechnet? Der Stadtanzeiger hat beim EUV nachgefragt.

Bei welchen Straßenbaumaßnahmen müssen Anwohner nach KAG zahlen?

Bei Reparaturen, Sanierungen und Instandsetzungen müssen die Anwohner nichts zahlen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein zehn Meter langes Teilstück repariert oder bei der Sanierung der Oberfläche nur zwei Zentimeter abgefräst werden. Das war etwa bei der Cottenburgstraße der Fall. Anders sieht es bei einer grundhaften Erneuerung aus. „Wenn wir grundsätzlich in die Straße und den Unterbau eingreifen, müssen die Anwohner zahlen“, erklärt EUV-Chef Michael Werner. Ein Beispiel hierfür ist die Vinckestraße.
Die Beiträge werden nur bei Gemeindestraßen fällig, nicht bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Wie bei der geplanten Erneuerung der Victorstraße, einer Kreisstraße, müssen die Anwohner aber für die Gehwege zahlen.
Ob Straßen überhaupt KAG-relevant sind, wird in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegt. So müssen Hauptverkehrsstraßen mindestens 8,50 Meter breit sein, Anliegerstraßen 6,50 Meter und Gehwege 2,50 Meter.

Für welche konkreten Arbeiten muss der Anwohner zahlen?

Straßenausbaubeiträge können für Straßen, Gehwege, Beleuchtung, Parkflächen und Radwege erhoben werden. Im Gegensatz dazu fallen Brücken und Haltestellen heraus. „Bei der KAG-Maßnahme Waldenburger Straße mussten wir die Brücke und die Haltestellen herausrechnen“, nennt Werner ein Beispiel.

Welche Grundstückseigentümer müssen zahlen?

Bei der Berechnung werden alle Grundstücke innerhalb der Bebauung berücksichtigt, auch städtische Grünflächen, Kinderspielplätze und Kirchengrundstücke. „Da müssen dann Stadt und Kirche zahlen“, so der EUV-Chef.
Bei der Wewelingstraße gibt es vier Anwohner, die zahlen müssen. Amprion kann für das Gelände mit der Umspannanlage nicht herangezogen werden. Die landwirtschaftlichen Flächen werden mit einbezogen. „Die Eigentümer werden einen Antrag stellen, um zu stunden. Dann muss die Stadt erstmal zahlen.“

Wie wird die Höhe der Straßenausbaubeiträge bestimmt?

Relevant für die Berechnung sind Breite und Tiefe des Grundstücks und die Geschossanzahl des Gebäudes. Die Spanne beginnt bei etwa 1.000 Euro, die einzelne Eigentümer zahlen mussten, „aber wir hatten auch schon Zahlungen im mittleren fünfstelligen Bereich", sagt Werner. Im Höchstfall müssen die Anwohner 60 Prozent der Kosten bei Straßen und 70 Prozent bei Gehwegen tragen.

Welchen Spielraum gibt es, die Kosten gering zu halten? Könnte man bei der Wewelingstraße auf Gehweg und Beleuchtung verzichten?

„Eine Straße muss verkehrssicher sein“, nennt Werner das grundlegende Kriterium für ihre Ausstattung. Dabei werden Aspekte, wie die Anzahl der Fußgänger und Fahrzeuge, berücksichtigt. Zur Wewelingstraße wird es eine Bürgerversammlung geben, bei der die Anwohner Anregungen einbringen können.

Wie funktioniert die Zahlungsweise?

Bei großen Summen, wie an der Vinckestraße, die rund 2,5 Millionen Euro kostete, verschickt der EUV Vorauszahlungsbescheide über eine Teilsumme an die Anwohner. Nach der Fertigstellung erhalten die Anwohner einen Abrechnungsbescheid über die Rest- oder Gesamtsumme. „Die Beträge können über zwölf Monate gestundet werden“, so Werner.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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