Abzocke per Smartphone: Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche

Susanne Voss, Leiterin der Verbraucherzentrale, warnt
Smartphone-Nutzer vor der Abzocke durch Drittanbieter.
  • Susanne Voss, Leiterin der Verbraucherzentrale, warnt
    Smartphone-Nutzer vor der Abzocke durch Drittanbieter.
  • hochgeladen von Vera Demuth

Einen Handy-Vertrag hatte Sabine Dohrn-Maletzki für ihren Sohn abgeschlossen. Smartphone und Flatrate kosteten 34,99 Euro im Monat. Das ging ein paar Monate gut, doch dann flatterte eine Rechnung über 109,94 Euro ins Haus. Kein Einzelfall, wie Susanne Voss, Leiterin der Verbraucherzentrale, weiß. Diese Drittanbieterkosten sind die neueste Abzockmasche.

Anlässlich des Weltverbrauchertages am vergangenen Dienstag (15. März) warnt die Verbraucherzentrale vor der neuen Masche und empfiehlt allen Mobilfunkteilnehmern, bei ihren Anbietern vorsorglich eine Drittanbietersperre einzurichten.
Das hat jetzt auch Sabine Dohrn-Maletzki nachgeholt. Zusammen mit der Verbraucherzentrale konnte sie klären, dass gleich drei Anbieter – zwei davon im Ausland – ihrem Sohn diverse Abodienste in Höhe von insgesamt 77,86 Euro in Rechnung gestellt hatten.

WAP-Billing

Doch wie kam es überhaupt dazu? Ihr Sohn hatte willentlich keinen kostenpflichtigen Dienst abonniert. Wie Susanne Voss erklärt, schließen Smartphone-Nutzer mit einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag ab, doch Dritte können mit Hilfe des WAP-Billings abkassieren. Beispiel: „Man hat eine Seite aufgerufen, auf der ein Kauf-Button ist. Dann schiebt sich ein Werbebanner drüber, und in dem man dies anklickt, aktiviert man ungewollt den Kauf-Button“, erläutert Voss die Masche.
Die Abzocker können auf diese Weise abkassieren, da Mobilfunkanbieter fällige Beträge für die Leistungen der Drittanbieter über die Telefonrechnung abbuchen.
Susanne Voss empfiehlt daher allen Kunden, regelmäßig ihre Rechnungen zu überprüfen. Wer eine Abbuchung eines Drittanbieters bemerke, „sollte sich an den Mobilfunk- und an den Mehrwertdienstbetreiber wenden, um das Abo zu kündigen“. Zudem rät Voss, die widerrechtlich abgebuchte Summe zurückzufordern, obwohl sie den Geschädigten nicht allzu viel Hoffnung macht, da die Dienste oft im Ausland säßen und der Aufwand für die Betroffenen deswegen sehr hoch sei.
Grundsätzlich sieht Voss den Gesetzgeber in der Pflicht. Die politische Forderung müsse lauten, dass beim Smartphone-Kauf von vornherein eine Drittanbietersperre vorhanden sei, und der Verbraucher entscheide, ob er sie freischalte.

Aktionstag

Am Donnerstag (17. März) lädt die Verbraucherzentrale (Mühlengasse 4) von 9 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr zum Aktionstag ein. Dann können sich Verbraucher zeigen lassen, wie man eine Drittanbietersperre einrichtet.
Außerdem erklären die Mitarbeiter, wie sich Betroffene von der Abo-Abzocke befreien können. Dazu bieten sie unter anderem Musterbriefe an.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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