"Ist es die Schuld der Radfahrer?"

Bildquelle: MIK NRW / Jochen Tack


im Auftrag des MIK NRW, Foto:
Jochen Tack

"Ein überdurchschnittlicher Fahrlässigkeitsvorwurf ist nicht festzustellen. Es handelt sich vielmehr um den häufigen Fall des Übersehens eines Radfahrers beim Abbiegen." Diese Aussage der Bochumer Staatsanwaltschaft sorgt bei Mario Berger für Kopfschütteln. Ende Mai erlitt der 37-jährige Castrop-Rauxeler bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw Prellungen und Schürfwunden. Nun erhielt er Post von seinem Anwalt und erfuhr so, dass die Staatsanwaltschaft den Fall zu den Akten legt.

"Ich befuhr mit meinem Rennrad die Ahsener Straße Richtung Datteln. Gerade als ich die Kreuzung Ahsener Straße/Redder Straße auf dem Fahrradschutzstreifen passieren wollte, fuhr der Autofahrer an mir vorbei und bog direkt vor mir ab", sagt Mario Berger. "Ich habe noch versucht, zu bremsen und auszuweichen. Leider ohne Erfolg. An den Aufprall selber kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich weiß nur noch, dass ich danach verletzt auf der Straße stand."

Mario Berger informierte die Polizei. "Der Unfallverursacher stieg in der Zeit aus seinem Fahrzeug und meinte nur, dass er mich nicht gesehen hätte."
Der Heranwachsende "habe den objektiven Tatbestand eingeräumt", so die Staatsanwaltschaft. Er sei bislang strafrechtlich in keiner Weise in Erscheinung getreten. Offensichtlich hatte er die Geschwindigkeit des Radfahrers falsch eingeschätzt.

Härter durchgreifen?

Die Begründung der Staatsanwaltschaft, warum das Verfahren eingestellt wird, wirft bei Mario Berger einige Fragen auf: "Ist es die Schuld der Radfahrer, wenn Autofahrer nicht aufpassen? Ist es nicht mehr schlimm, wenn Radfahrer über den Haufen gefahren werden, nur weil es so oft vorkommt? Sollte nicht gerade hier härter durchgegriffen werden? Gerade wenn es Sach- und Personenschaden gibt?"

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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