Corona Dorsten
Knapp 1.300 Dorstener Unternehmer haben Anträge auf NRW-Soforthilfe gestellt

Solo-Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können seit dem 27. März Anträge auf finanzielle Unterstützung von Land und Bund stellen. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Solo-Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können seit dem 27. März Anträge auf finanzielle Unterstützung von Land und Bund stellen.
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Solo-Selbstständige, Freiberufler, Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können seit dem 27. März Anträge auf finanzielle Unterstützung von Land und Bund stellen. Insgesamt sind in der ersten Antragwoche 42.562 Anträge für den Regierungsbezirk Münster eingegangen, davon alleine 10.214 Anträge aus dem Kreis Recklinghausen. Insgesamt waren es in NRW 380.338 Anträge.

Die 10.214 Anträge verteilen sich auf die Städte wie folgt:

  • Castrop-Rauxel 1.305
  • Recklinghausen 2.126
  • Herten 962
  • Datteln 536
  • Haltern 671
  • Waltrop 509
  • Oer-Erkenschwick 393
  • Marl 1.269
  • Gladbeck 1.159
  • Dorsten 1.284 

Die Anträge auf finanzielle Unterstützung von Land und Bund können noch bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Die wichtigsten Informationen zum Antragsverfahren:

Wer erhält einen Zuschuss?

Solo-Selbstständige, Freiberufler, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen können die Soforthilfe beantragen. Eine von diesen drei Voraussetzungen müssen in Folge der Corona-Krise erfüllt sein:
• Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert
• Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen
• Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten

Wie viel Zuschuss gibt es?
Vom Bund erhalten Kleinunternehmen Zuschüsse in Höhe von 9.000 bzw. 15.000 Euro. Für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten stockt das Land die Zuschüsse vom Land nochmal auf und sie können bis 25.000 Euro erhalten. Ein Überblick:
• Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
• Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
• Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Wie der Antrag gestellt werden kann und alle Informationen rund um das Verfahren gibt es auf der Homepage der Bezirksregierung Münster.

Quelle: Kreis Recklinghausen / Bezirksregierung Münster

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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