Entwicklungskonzept zur Steuerung des Einzelhandels in Dorsten

2009 legte die Stadt Dorsten erstmals ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung vor. Die veraltete Datenbasis und veränderte Rahmenbedingungen machten eine Aktualisierung erforderlich. Auf Grundlage einer erneuten handelswirtschaftlichen Erhebung und gutachterlichen Einschätzung des Einzelhandels legt die Stadt nun das aktualisierte „Entwicklungskonzept zur Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Dorsten“ (kurz: Einzelhandelskonzept) vor.

Das Einzelhandelskonzept soll als freiwillige, vom Rat der Stadt zu beschließende, Selbstbindung eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für Bauleitplanung und Beurteilung von Vorhaben geben, weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer schaffen.

Zentrale Versorgungsgebiete

Auf Basis beispielsweise des Wachstums von Einzelhandelsflächen, zunehmender Konzentrationstendenzen im Einzelhandel oder dem Online-Handel sowie der lokalen Gegebenheiten und planerischen Ziele zur Einzelhandelsentwicklung in Dorsten sind im Konzept „zentrale Versorgungsbereiche“ in der Stadt und deren Funktion als Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentrum definiert und begründet. Neben dem Ist-Zustand berücksichtigen diese Versorgungsbereiche auch zukünftige Entwicklungsplanungen. Mit der „Dorstener Liste“ legt die Stadt fest, welche Sortimente in der Stadt als nahversorgungsrelevant, zentrenrelevant und nicht zentrenrelevant einzustufen sind.

Das Konzept einschließlich der Übersichtspläne der Zentralen Versorgungsbereiche mit Darstellung der Einzelhandelsnutzungen liegen in der Zeit vom

20. Juli bis einschließlich 2. September

im Rathaus, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt (2.OG), zur Einsicht während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Der Konzeptentwurf kann auch auf der städtischen Homepage abgerufen werden (dorsten.de/ Verwaltung/Bauen_und_Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle_Buergerbeteiligung.de).

Stellungnahmen zu den Plänen

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der Frist beim Planungs- und Umweltamt vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahme per e-mail zu senden an planung-und-umwelt@dorsten.de.

Über die Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen und Adresse auch Dritten (u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet) öffentlich zugänglich sind.

Autor:

David Fröhlich aus Dorsten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.