Stadt Dortmund: Konzept für Bewohner-Parkzone im Gerichtsviertel liegt vor - Konzept-Übertragung auch für Hainallee, Markgrafenstraße & Kreuzviertel angedacht
Nachdem der Rat im Februar 2013 den Weg für neue Bewohnerparkzonen in Dortmund frei gemacht hatte, liegt nun das endgültige Konzept für die erste neue Bewohnerparkzone im Gerichtsviertel vor. Der Verwaltungsvorstand hat heute beschlossen, dem Rat die Einrichtung dieser Bewohnerparkzone zu empfehlen.
Ausweitungen
Die Erfahrungen, die dort gesammelt werden, sollen auch in die weitere Bearbeitung der Bewohnerparkzonen „Hainallee“, „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ einfließen. Diese sollen nach dem Ratsbeschluss aus Februar jedoch möglichst zeitgleich umgesetzt werden, um Verdrängungen zwischen den Quartieren zu vermeiden. Da die Grundlagenerhebung im Kreuzviertel noch nicht abgeschlossen ist, werden die erforderlichen Bürgerversammlungen im Quartier „Markgrafenstraße“ und im Kreuzviertel erst im zweiten Quartal 2014 stattfinden.
Aufteilung und Zeitplan
Der Entwurf des Konzeptes für das Gerichtsviertel war bereits in einer Bürgerversammlung am 22. April 2013 den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers zwischen Weißenburger Straße, nördlich Hamburger Straße und südlich der ehemaligen Bahnlinie, vorgestellt worden. Die Verwaltung hat die dort gegebenen Anregungen geprüft und das Konzept daraufhin überarbeitet. Die 329 insgesamt im Quartier vorhandenen öffentlichen Stellplätze sollen in Zukunft wie folgt aufgeteilt werden:
145 Bewohnerstellplätze (45%): hier dürfen dann ausschließlich Bewohner mit Bewohnerparkausweis „Gerichtsviertel“ parken.
110 bewirtschaftet mit Parkscheibe (33%): an diesen Stellplätzen können sowohl die Bewohner des Quartiers mit Bewohnerparkausweis parken, als auch Besucher bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe. Nachts stehen die Stellplätze allen zur Verfügung.
21 bewirtschaftet mit Parkschein (6 %).
53 Stellplätze bleiben unbewirtschaftet (16 %).
Die Einrichtung der Zone wird für das erste Quartal 2014 angestrebt. Die Verwaltung wird die Bewohnerinnen und Bewohner in einem Flyer über die genauen Regelungen informieren und über den Zeitpunkt, ab wann Bewohnerparkausweise beantragt werden können.
Neue Regelungen für Gewerbetreibende in Bewohnerparkzonen
Neben der Einrichtung der neuen Bewohnerparkzone hat der Verwaltungsvorstand zudem beschlossen, dass die Ausgabebedingungen von Parkausweisen für Gewerbetreibende in allen Bewohnerparkzonen gelockert werden sollen. Hier wird es nach Beschluss des Rates ab dem 1. Januar 2014 für Gewerbetreibende und Einzelhändler möglich sein, Ausnahmegenehmigungen für das Parken in der Bewohnerparkzone am Standort des Ladengeschäfts bzw. Betriebs zu erhalten. Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung wird sein, dass
- dem Gewerbetreibenden oder Einzelhändler kein Stellplatz auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe zur Verfügung steht und
- die Berufsausübung einen betriebsnahen Stellplatz erfordert (z.B. für das regelmäßige Besuchen von Kunden oder Ausliefern von Ware).
Gebühr von € 120
Die Ausnahmegenehmigung kann maximal für ein Fahrzeug ausgesprochen werden und schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt beantragt werden. Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, wird eine Gebühr von € 120 erhoben.
Die Ausnahmegenehmigung können die Gewerbetreibenden und Einzelhändler in allen – auch den bestehenden - Bewohnerparkzonen mit Ausnahme der City erhalten. Aufgrund des besonders hohen Parkdrucks in der City sind hier keine Ausnahmegenehmigungen möglich. Das Dauerparken von Geschäftsinhabern auf den öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum soll damit vermieden werden.
Autor:Carsten Klink aus Dortmund-Ost |
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