Versicherungsschutz im Ausland: Gut versichert heißt bei Bedarf gut behandelt

Auch im Urlaub kann man krank werden. Besonders bei einem Auslandsurlaub sollten Vorkehrungen getroffen werden. | Foto: AOK/hfr
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Die Ferien stehen vor der Tür und damit die schönste Zeit des Jahres. Um diese richtig genießen zu können, gehört etwas Planung dazu. Vor allem, wenn man ins Ausland fährt.

„Reisende sollten sich vorab unbedingt über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei ihrer Krankenkasse informieren“, rät AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Denn eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können das Urlaubsbudget schnell überfordern.

Karte mit ins Urlaubsgepäck 

In den meisten Ländern Europas ist die medizinische Akutversorgung beim Arzt, Zahnarzt oder in einer Klinik zwar abgesichert. Allerdings gelten die jeweiligen Zuzahlungen und Eigenanteile des ausländischen Staates. Für die Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen gilt die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in allen 28 Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Ebenfalls verwendet werden kann die EHIC in Mazedonien, Montenegro und Serbien. Dort umfasst sie jedoch nicht den vollen Leistungsumfang. Die EHIC ist auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte abgedruckt.

Für Reise in die Türkei Krankenschein nicht vergessen 

Bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei gehört der Auslandskrankenschein mit ins Gepäck. Diesen bekommen Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Auch für diese Staaten gilt ein anderer Leistungsumfang.
In Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, besteht keine gesetzliche Absicherung. Deshalb sollte bei einem Urlaub im Ausland generell eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese Zusatzversicherung gibt es inzwischen auch bei vielen gesetzlichen Krankenkassen.

Weltweiter Versicherungsschutz 

Die AOK NORDWEST zum Beispiel bietet ihren Kunden zu besonderen Konditionen einen umfassenden Auslandsreise-Wahltarif mit weltweitem Versicherungsschutz für bis zu sechs Wochen pro Reise. „Damit sind die nachgewiesenen Behandlungskosten und auch die Kosten für einen notwendigen Rücktransport abgesichert“, so Kock.
Weitere Infos unterAOK in der Rubrik Gesundes Leben.

Mehr Ratgeberbeiträge auch auf unserer Themenseite: Gesundheit in Dortmund

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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