Gerichtlicher Vergleich zur Brackeler Straße:
Aus für den Weiterbau der L663n (OWIIIa)?

Utz Kowalewski -(Foto: Fraktion DIE LINKE.RVR / Olaf Schwickerath, Lichtschacht.com)

Das dicke Maßnahmenpaket, das vor dem Oberverwaltungsgericht zwischen Stadt Dortmund, Land NRW und Deutscher Umwelthilfe ausgehandelt wurde, wird derzeit in Zuge der Dringlichkeit den Dortmunder Politikern vorgelegt. Sie müssen die Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen noch in Auftrag geben, um tatsächlich die Schadstoffbelastung in Dortmund deutlich zu reduzieren und dem Dortmunder Klimaziel etwas näher zu kommen.

Zwei Dinge passen dabei nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nicht zusammen: Entweder einigt man sich – wie geschehen – mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. vor Gericht auf einen Vergleich, der eine Reduktion des Verkehrs um 20 Prozent auf der Brackeler Straße vorsieht. Oder man baut die L663n (OWIIIA) bis zur A1 weiter und leitet Verkehrsströme direkt auf die Brackeler Straße, die bislang noch über die A2 und die A40/B1 abgewickelt werden. „Da muss man sich schon entscheiden“, meint Fraktionssprecher Utz Kowalewski.

Daher haben LINKE & PIRATEN für den kommenden Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (5. Februar) die Frage aufgeworfen, welche konkreten Auswirkungen der Weiterbau der Schnellstraße denn in Zahlen gemessen für die Brackeler Straße haben würde. Es gibt ja Verkehrsgutachten in den Schubladen der Verwaltung. Und die Fraktion fragt, wie die Verwaltung die Frage denn gewichtet. „Hat der gerichtliche Vergleich einen höheren Stellenwert oder der klima- und verkehrspolitisch unsinnige Weiterbau einer Schnellstraße durch den Freiraum im Norden von Wickede und Asseln?

Aus Sicht der LINKEN muss der Vergleich vor Gericht eingehalten werden – für die OWIIIa ein Todesurteil“, so Kowalewski, Ratsmitglied aus Wickede.

Autor:

Claudia Behlau, DIE LINKE+ aus Dortmund-Ost

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