Gleich zwei Mal klickten im Dortmunder Airport die Handschellen

Am Dortmunder Flughafen klickten innerhalb von zwei Tagen zwei Mal die Handschellen. | Foto: Magalski
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Innerhalb von zwei Tagen klickten die Handschellen gleich doppelt: Die Bundespolizei vollstreckte in zwei Fällen Haftbefehle am Dortmunder Airport.

Der erste Fall: Ein 26-jähriger Mazedonier reiste heute Morgen (22. Februar, 8.40 Uhr) über den Flughafen in Dortmund in die Bundesrepublik ein. Bereits im Jahre 2015 wurde der Mann, wegen Trunkenheit im Verkehr, zu einer Geldstrafe mit angedrohter Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Das Amtsgericht in Hersbruck verurteilte den heute 26-jährigen Mann zur damaligen Zeit wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 2000 Euro. Danach tauchte der Verurteilte unter und entzog sich bis heute Morgen dem Zugriff der Justiz.

Als er bei der Einreisekontrolle zunächst ein bulgarisches Ausweisdokument vorlegte und anschließend einen mazedonischen Reisepass zeigte, war seine Reise zu Ende.

Dem 26-Jährigen wurde mitgeteilt, dass er mit einem Vollstreckungshaftbefehl, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, polizeilich gesucht wird.

Die damals verhängte Geldstrafe ist durch Verfahrenskosten inzwischen auf 2323 Euro angewachsen. Da er nicht zahlen konnte oder wollte, klickten die Handschellen. Für 40 Tage Haft wurde er der JVA in Dortmund überstellt.

Der zweite Fall: Die Beamten der Bundespolizei stellten bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Serbien gestern Nachmittag (21.
Februar, 15.30) am Flughafen fest, dass eine 23-jährige serbisch montenegrinische Staatsangehörige gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Zur Verbüßung der Haftstrafen wurde sie der Justizvollzugsanstalt in Gelsenkirchen überstellt.

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte die junge Frau bereits im Jahre 2012 wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 1230 Euro, plus 228,50 Euro Verfahrenskosten, verurteilt. Bei Nichterfüllung der Forderung wurde die Ersatzfreiheitsstrafe auf 82 Tage festgelegt.

Auch das Amtsgericht in Oberhausen hatte die Frau bereits im September 2016 verurteilt. Wegen Diebstahl wurde eine Geldstrafe von 500 Euro verhängt. Die Ersatzfreiheitstrafe beläuft sich auf 35 Tage Haft.

Statt zu zahlen tauchte die 23-jährige unter und verließ die Bundesrepublik. Bei der gestrigen Einreise holte sie die Vergangenheit ein. Die geforderte Geldsumme konnte die Frau auch nach letztmaligem Appell nicht aufbringen. Daraufhin wurde sie Festgenommen und zur Verbüßung der 117-tägigen Ersatzfreiheitsstrafen der JVA in Gelsenkirchen überstellt.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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