Fast 90.000 kehrten den beiden großen Kirchen den Rücken
Mißbrauchsfälle-Tebartzen-Kirchentage: Kirchenaustritte 2018 dramatisch gestiegen

Katholische Kirche St. Aposteln in Dortmund, Nordrhein-Westfalen. | Foto: Rainer Knäpper, Lizenz Freie Kunst
  • Katholische Kirche St. Aposteln in Dortmund, Nordrhein-Westfalen.
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Nach Angaben des Justizministerium-NRW erklärten im vergangenen Jahr 2018 bei den Amtsgerichten insgesamt 88.510 Menschen ihren Austritt aus der Kirche. Das bedeutet eine Zunahme von rund 22 Prozent zum Vorjahr. Im Jahr 2017 hatten 72.588 Menschen der katholischen und der evangelischen Kirche den Rücken gekehrt. 2016 gab es 70.717 Austritte.

Zu den Beweggründen der Menschen kann das Ministerium keine Angaben machen.

Missbrauchsfälle und Pompöse Lebensstile

Ein Grund für die seit Jahren ansteigenden Austrittszahlen könnten die bis heute nicht richtig aufgearbeiteten Missbrauchsfälle sein. Kirchenvertreter der evangelischen und katholischen Kirche haben sich über Jahrzehnte immer wieder an Minderjährigen vergangen.

Pompöse Lebensstile wie die des ehemaligen Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, werden auch ihren Beitrag geleistet haben. "Tebartzen" stand 2014 auf der Liste für die Wahl zum Jugendwort des Jahres. Laut dem Langenscheidt-Verlag verwenden junge Menschen diesen Ausdruck als Synonym für "sich etwas Teures leisten".

Aber sicherlich sind viele ehemalige Gläubige auch irritiert, dass sich ihre beiden extremst-reichen religiösen Gesellschaften von klammen Städten wie Dortmund Millionen-Subventionen für Ihre Kirchentage zahlen lassen. So läßt sich die milliardenschwere Evangelische Kirche von der Stadt Dortmund, dort lebt jedes dritte Kind von Sozialleistungen, 2,7 Millionen Euro Subventionen für den Evangelischen Kirchentag 2019 zahlen. Gelder, die dann bei den Sozialausgaben fehlen.

So funktioniert der Kirchenaustritt
Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Mitzubringende Unterlagen: Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung) Anzugeben sind:  Der Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse und der Familienstand. Die eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen. Die Gebühr beträgt 30 Euro. Die Gebühr kann aus sozialen Gründen erlassen werden. Nach Auskunft des Amtsgerichts Dortmund kann bei Vorlage des Hartz IV-Bescheides und bei Schülern und Studenten mit entsprechenden Nachweisen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. (Quelle: kirchenaustritt.de)

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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