Schwarzarbeit und Verstößen gegen Mindestlohn auf der Spur
60 Einsatzkräfte haben in Duisburg 100 Personen in 20 Betrieben befragt

Mit 60 Einsatzkräften überprüfte das Duisburger Zollamt rund 20 Betriebe und zirka 100 Beschäftigte. | Foto: Hauptzollamt Duisburg
  • Mit 60 Einsatzkräften überprüfte das Duisburger Zollamt rund 20 Betriebe und zirka 100 Beschäftigte.
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Der Zoll prüft bundesweit Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft. Auch in Duisburg ist die Aktion gelaufen.
Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Vor Ort 40 Strafverfahren eingeleitet

Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft.
Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet.
Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

In Duisburg werden 11 Fälle weiter untersucht

Im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg waren rund 60 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Es wurden 100 Personen von rund 20 Unternehmen befragt. Neben den Personenbefragungen fanden parallel auch Geschäftsunterlagenprüfungen der Unternehmen statt. In elf Fällen sind noch weitere Sachaufklärungen erforderlich. Die Prüfungen dauern an.
Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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