Terminservice- und Versorgungsgesetz bringt Verbesserungen für die Versicherten

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. "Gesetzlich Versicherte warten oft länger auf einen Arzttermin als privat Versicherte. Diese Ungerechtigkeit beseitigen wir mit dem TSVG", erklärt die Duisburger Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas.

Sehr erfreut zeigt sich Bärbel Bas, die Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ist, auch über zwei neue Leistungen für gesetzlich Versicherte: "Nach einer Chemotherapie können Patientinnen und Patienten oft keine Kinder mehr bekommen. Diese können jetzt auf Kosten der Krankenkassen ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen. Nach ihrer Genesung haben sie so die Chance sich ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung zu erfüllen. Und Versicherte mit einem hohen HIV-Infektionsrisiko haben zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP). "

Mit dem TSVG müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte künftig für die gesetzlich Versicherten mehr Sprechstunden und frühere Termine anbieten. Zugleich vermitteln die Terminservicestellen zukünftig rund um die Uhr über die Rufnummer 116 117 Termine an Fachärzte sowie an Haus- und Kinderärzte. "Im Gegenzug werden die Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet, wenn sie diese neu in ihrer Praxis aufnehmen oder Termine vermitteln. Außerdem verbessern wir die Bezahlung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Diese können zudem künftig nach der Verordnung von sogenannten Blankoverordnungen durch Ärztinnen und Ärzte über die konkrete Behandlung selbst entscheiden", betonte Bärbel Bas.

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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