Internationaler Gerichtshof
Verhandlung über mögliche Maßnahmen gegen Deutschland

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Die öffentlichen Anhörungen zum Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen im Fall der angeblichen Verstöße gegen bestimmte internationale Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem besetzten palästinensischen Gebiet (Nicaragua gegen Deutschland) endeten am 9. April.

Die Delegation Nicaraguas unter der Leitung von S.E. Botschafter Carlos José Argüello Gómez legte ihren Fall dar und drängte das Gericht, einstweilige Maßnahmen gegen Deutschland wegen dessen mutmaßlicher Verstöße gegen internationales Recht im Gazastreifen zu verhängen. Sie betonten die Dringlichkeit der Angelegenheit und forderten Deutschland auf, die militärische Hilfe an Israel auszusetzen und die Unterstützung für die UNRWA-Operationen im Gazastreifen wieder aufzunehmen.

Als Antwort darauf forderte die Delegation Deutschlands unter der Leitung von Frau Tania von Uslar-Gleichen das Gericht auf, den Antrag Nicaraguas auf einstweilige Maßnahmen abzulehnen und den Fall aus der Generalliste zu streichen.

Das Gericht wird nun über die Anträge beider Parteien beraten. Die Entscheidung wird in einer öffentlichen Sitzung bekannt gegeben, deren Datum zu gegebener Zeit mitgeteilt wird.

Hintergrund:

Nicaragua reichte am 1. März 2024 eine Klage ein und behauptete, dass Deutschland gegen internationales humanitäres Recht im Zusammenhang mit dem besetzten palästinensischen Gebiet verstoßen habe. Der Antrag enthielt einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen, in dem Deutschlands Beteiligung an mutmaßlichem Völkermord und schweren Verstößen gegen internationales Recht im Gazastreifen geltend gemacht wurde.

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Autor:

Egemen Semih Köse aus Duisburg

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