Verkaufsoffene Sonntage: Hick-Hack geht weiter!

Ein leeres Schild

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den verkaufsoffenen Sonntag am 5. November in der Innenstadt gekippt. Die Sonntagsöffnung anlässlich des an diesem Tag terminierten Foodtruck-Festivals mit Outlet-Markt entspreche nicht den rechtlichen Anforderungen des Ladenöffnungsgesetzes.

Ein Aus mit Ansage, denn um sonntags öffnen zu dürfen, muss ein ganz besonderer Anlass gegeben und dieser von größerer, attraktiverer Bedeutung sein als die reine Ladenöffnung. Das traf in diesem Jahr in der City aufs Kunsthandwerkerfestival und die Automesse "Duisburg in Lack und Chrom" zu, beides seit Jahren solche Publikumsmagneten, dass einem Sonntagsshopping juristisch nichts im Weg stand. Für das noch neue Veranstaltungsformat sah das Gericht das anders.

Derweil plant die neue NRW-Landesregierung die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im kommenden Jahr zu verdoppeln, diese auch ohne besonderen Anlass zu ermöglichen. Die Gewerkschaft ver.di will dagegen zu Felde ziehen und droht noch mehr Klagen an.
Das Hick-Hack geht also munter weiter. Dabei dürfte für alle Beteiligten vor allem eines wichtig sein: endlich Planungs- und Rechtssicherheit!

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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