A42: Bezirksregierung in Düsseldorf will Tempolimit nicht prüfen
Nachdem die Lärmsanierung von Straßen NRW ohne Angabe von Gründen von 2015 auf frühestens 2016 verschoben wurde, weigert sich nun auch noch die Bezirksregierung in Düsseldorf die Prüfung eines Tempolimits durchzuführen.
Die nachfolgende Antwort der Bezirksregierung widerspricht den bisher getroffenen schriftlichen Aussagen:
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Ihre am 29. Juni 2014 übersandte Nachricht möchte ich wie folgt beantworten
Bei der von Ihnen in o. g. E-Mail genannten Lärmtechnischen Untersuchung handelt es sich um eine Lärmberechnung, welche aus baulicher Sicht im Zuge der Lärmsanierung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgenommen bzw. durchgeführt worden ist.
Es handelt sich nicht um eine Lärmberechnung, die zur Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen, aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht herangezogen werden kann.
Nach Nr. 1.4 Lärmschutz-Richtlinien-StV als der für die Prüfung geschwindigkeitsbeschränkender Maßnahmen relevanten Beurteilungsgrundlage sollen „Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen [….] nicht losgelöst von baulichen oder planerischen Lärmschutzmaßnahmen der Straßenbaubehörden oder der Gemeinden angeordnet werden.“
Da Lärmsanierungsmaßnahmen beabsichtigt sind, stellt sich die Anforderung einer Lärmberechnung auf Basis der Lärmschutz-Richtlinien-StV als wenig sinnvoll dar, zumal diese eine gewisse Zeit in Anspruch nähme. Angesichts des Vorrangs baulicher Maßnahmen sollte diese zunächst abgewartet werden.
Insbesondere ist die Funktion der Autobahnen als integrale Bestandteile des Bundesfernstraßennetzes zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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In Kürze werden wir weiteres zu diesem Thema veröffentlichen. Die Bürgerinitiative wird diese Antwort nicht auf sich beruhen lassen. Auf der Homepage der Bürgerinitiative finden Sie unter der Rubrik "News - Telegramm" noch weitere Informationen.
Bürgerinitiative "A42 - Essen"
Autor:Dirk Scheidat aus Essen-Nord |
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