Jobcenter Märkischer Kreis
Existenzvernichtung geht auch ganz ohne Sanktionen (Teil 4)

Was macht ein Jobcenter deutschlandweit herausragend?

Möglicherweise gibt es ein Alleinstellungsmerkmal das das Jobcenter Märkischer Kreis deutschlandweit einmalig macht?

Mit der unbewiesenen Behauptung eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II mit Ihrem Vermieter zu bilden, verweigert Volker Riecke, Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis einer Frau aus Menden (Sauerland) bis heute regelmäßig die Bewilligung der Existenzsichernden Sozialleistungen.

Diese Unterstellung wurde stets bestrittenen. Seit März 2016 bis heute kämpft die Frau mit Unterstützung von Rechtsanwälten um ihr soziokulturelles Existenzminimum von dem Sozialgericht Dortmund.

Inzwischen hat das Jobcenter mehr als 15 Klagen in gleicher Sache  provoziert!

Die letzten Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz wurden zugunsten der Klägerin zumindest teilweise entschieden. Das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II vermochte die Vorsitzende Richterin auch nach persönlicher Hörung im Erörterungstermin nicht zu erkennen.

SG Dortmund, S 60 AS 2091/18 ER, 05.06.2018  (Richterin Wilschewski)  
LSG NRW, L 19 AS 919/18 B ER, 16.08.2018  (Richterin Straßfeld, Richter Dr. Saitzek und Richter Dr. Kemper)
SG Dortmund, S 38 AS 4794/19 ER, 25.10.2019 (Richterin Sternberger) 28.09.2019-29.02.2020
SG Dortmund, S 38 AS 534/19, (Hauptsacheverfahren anhängig) (Richterin Sternberger) 01.02.2019-30.09.2019
SG Dortmund, S 60 AS 762/20 ER, 16.04.2020, (Richterin Sternberger) 01.03.2020-31.08.2020
SG Dortmund, Az.: S 38 AS 974/20, (Hauptsacheverfahren anhängig) (Richterin Sternberger) 01.03.2020-31.08.2020
SG Dortmund, S 38 AS 3803/20 ER, 07.10.2020 (Richterin Sternberger) 01.09.2020-31.01.2021
SG Dortmund, S 60 AS 4317/18 (Hauptsacheverfahren)
SG Dortmund, S 60 AS 4318/18 01.11.2017-30.04.2018 Anspruch nur aufgrund von falschen Tatsachenbehauptungen im ER-Verfahren abgewiesen
SG Dortmund, S 60 AS 240/19 ER, 11.03.2019
LSG NRW, L 7 AS 624/19 B ER, 28.05.2019 LSG NRW, L 7 SF 121/19 ER, 18.04.2019 (Aussetzung der Vollstreckung) 15.01.2019-30.06.2019
SG Dortmund, S 38 AS 4794/19 ER, 25.10.2019 (Richterin Sternberger) 28.09.2019-29.02.2020
SG Dortmund, S 38 AS 534/19, (Hauptsacheverfahren anhängig) (Richterin Sternberger) 01.02.2019-30.09.2019
SG Dortmund, S 60 AS 762/20 ER, 16.04.2020, (Richterin Sternberger) 01.03.2020-31.08.2020
SG Dortmund, Az.: S 38 AS 974/20, (Hauptsacheverfahren anhängig) (Richterin Sternberger) 01.03.2020-31.08.2020
SG Dortmund, S 38 AS 3803/20 ER, 07.10.2020 (Richterin Sternberger) 01.09.2020-28.02.2021
Klage: Bedarfsgemeinschaft unterstellt

Verantwortlich Geschäftsführer Volker Riecke

Der letzte Antrag auf Weiterbewilligung ab dem 01.03.2021 wurde vorsorglich am 02.01.2021 an den Geschäftsführer Volker Riecke persönlich adressiert, um sicherzustellen, dass die Zeit ausreichend ist, um – falls nötig – ein 16. ER-Verfahren zeitnah zu gewinnen und die pünktliche Zahlung zu erstreiten.

Volker Riecke wäre der einzige, der durch Anerkenntnis der beantragten Leistungen die ganze Klageflut mit einer einzigen Entscheidung  hätte aushebeln können. Offensichtlich will er dies nicht.

Am 02.02.2021 wurden zwar Unterlagen nachgefordert. Der stellvertretende Geschäftsführer Reinhold Quenkert will aber gerichtliche Entscheidungen weiter aussitzen. Und wenn dieser "Psycho-Krieg" noch Jahre dauert.

Bis zum heutigen Tag (12.02.2021) wurde weder eine Bewilligung noch ein Ablehnungsbescheid zugestellt, sodass selbst bei einem erfolgreichen Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz, bereits jetzt als sicher gelten kann, dass die Frau am Monatsersten wieder ganz ohne Leistungen da steht.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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