Wie stark hat die städtische Verwaltung die Natur im Blick?
"Grünes Wunder" oder Katastrophe?

Naturnahe Wälder sind ein wichtiger Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. | Foto: Foto: Blum
  • Naturnahe Wälder sind ein wichtiger Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten.
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Wie stark hat die städtische Verwaltung die Natur im Blick? Und wie effektiv werden Bau-Maßnahmen umgesetzt? Dies wollten wir zum Jahresauftakt 2019 von Jasmin Trilling, stellvertretende Pressesprecherin und Leitung Pressereferat und Social Media der Stadt Essen, erfahren.

Im vorletzten Jahr waren wir "Grüne Hauptstadt Europas - Essen 2017". Welche beispielhaften Projekte haben auch in das Jahr 2018 hinein gewirkt? Und: Welche zentralen "Grünen Projekte" sind für die nahe Zukunft geplant?

Beispielhafte Projekte 2018:
- Buchdokumentation „Lebe Dein Grünes Wunder“
- MEIN ESSEN – MEIN BECHER
- Europäische Mobilitätswoche 2018
- Fahrradfreundlicher Arbeitgeber
- Tag der guten Lebensmittel
- Gemeinschaftsgärten

Große Zukunftsthemen / -projekte:
- Emscherumbau
- Freiheit Emscher
- Vorbereitung IGA / „Grüne Dekade“
- Lead City-Maßnahmen

Die Aufgaben der Verwaltung werden in freiwillige und in Pflichtaufgaben unterteilt. Wozu zählen in Essen der Klimaschutz und der Naturschutz?

Die Aufgaben der Naturschutzbehörden ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und in NRW ergänzend aus dem Landesnaturschutzgesetz.
Für den Naturschützer ist es bei der Aufgabenerfüllung auch Pflicht Klimaschutz und Klimaanpassung mit zu berücksichtigen.
Dies ergibt sich aus § 1 des BNatschG, „Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege“. Hier heißt es in §1 (3) 4.: Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere......
4. Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen“.
Mit naturbasierten Ansätzen ist es möglich, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenvorsorge, Erhaltung der biologischen Vielfalt und miteinander zu verbinden. Zum naturbasierten Klimaschutz gehören Maßnahmen, die Treibhausgasemissionen reduzieren, die durch Landnutzung entstehen, wie beispielsweise das Anlegen von Grünflächen oder das Aufforsten von Wäldern mit heimischen Gehölzen. Durch solche Maßnahmen wird nicht nur der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen vermindert, gleichzeitig können auch Tier- und Pflanzenarten geschützt, sowie Gesundheits- und Erholungsleistungen der Landschaft verbessert werden.
Aktivitäten zur naturbasierten Anpassung an den Klimawandel sollen Ökosysteme „fit“ für den Klimawandel machen, damit sie der Gesellschaft weiterhin wichtige Leistungen erbringen können sowie klimawandelbedingte, für den Menschen negative Auswirkungen abpuffern. Beispielsweise wird dies durch Renaturierung von Gewässern erreicht.
Die Ausführungen machen deutlich, dass die politischen Ziele wie zum Beispiel die Klimaschutzziele, Waldstrategie 2020, die nationale Biodiversitätsstrategie durch naturbasierte Ansätze synergetisch umgesetzt werden können.
Der auf dem Naturschutzrecht basierende Landschaftsplan Essen vom 6. April 1992 mit seinen Entwicklungszielen, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sowie Ausweisungen von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten beschäftigt sich zum Beispiel mit dem Naturschutz einschließlich Klimaschutz. Die Untere Naturschutzbehörde setzt den Landschaftsplan als Pflichtaufgabe um.

Wie geht es aktuell dem Essener Wald? Und: Welche Schäden des Ela-Unwetters im Jahr 2014 konnten bislang noch nicht beseitigt werden?

Im Bürgerbeteiligungsverfahren zum Wald nach Ela wurde verabredet, dass zunächst keine Waldpflegemaßnahmen erfolgen sollen. Ausnahme: Akutschadensberäumung an Wegen und Straßen sowie in Bebauungsnähe. Dementsprechend sind auf den Flächen vereinbarungsgemäß auch keine durch Ela umgestürzten Bäume entfernt worden. Aber die Natur war in der Zwischenzeit nicht untätig. Im Wald kommt an vielen Stellen „Naturverjüngung“ auf. Das sind junge Bäume, die sich aus Samen gebildet haben.
Aus der Wald-Betriebsinventur, die mittlerweile vorliegt, ergeben sich folgende Zahlen:
Die Verjüngungsfläche hat sich im Wald nach der letzten Inventur nahezu verzehnfacht. Den größten Anteil an den Baumarten haben der Bergahorn mit 71% und die Rotbuche mit 19%. Die Verjüngung ist der Nachwuchs des Waldes und somit die zukünftige Waldgeneration. Diese Zahlen verdeutlichen eine positive Entwicklung, denn bereits vorhandene Verjüngung ist besonders dann wichtig, wenn der Altbestand zum Beispiel Stürmen zum Opfer fällt.
Der Gesamtvorrat an Holz im Essener Wald liegt bei 440.000 Kubikmetern (cbm). Trotz des Orkans Ela 2014 und den von ihm verursachten schweren Schäden im Baumbestand ist der Holzvorrat „nur“ um 11% zurückgegangen. Der Altholzanteil bei Bäumen über 140 Jahren ist gegenüber dem letzten Inventurzeitpunkt sogar um ein Drittel gestiegen und macht 29% des gesamten Holzvorrates aus.
Der Gesamttotholzvorrat (abgestorbene Äste und Bäume) in Essen hat einen außergewöhnlich hohen Wert, der darauf zurückzuführen ist, dass der Forstbetrieb nach dem Orkan Ela das Holz aus ökologischen Gründen im Wald belassen hat. Totholz ist ein wichtiger Bestandteil naturnaher Wälder und ein wichtiger Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten.

In der aktuellen Sitzung des Rates der Stadt Essen ging es u. a. um die die Verkürzung der Beteiligungswege bei der Planung und Realisierung von Investitionen. Sprich: Die Verwaltung kann nun Aufträge für Bau-Maßnahmen in eigener Zuständigkeit vergeben, den Gremien werden nur noch quartalsweise Berichte vorgelegt. Hat diese Änderung den Rat passiert? Was ist der Grund für diese Änderung? Und: Wird damit die Kompetenz der Ausschüsse nicht erheblich beschnitten?

Die Vorlage 1393/ 2018/6A ist mehrheitlich im Rat beschlossen worden.
Zu den Gründen: Bereits im Jahre 2017 ist eine Vorlage zur Optimierung, Vereinfachung aber auch Verkürzung der Beteiligungswege für Vergabeverfahren beschlossen worden (0126/2017/6A). Nach nunmehr über einem Jahr in der Praxis, in dem diese Regelung für die geförderten Maßnahmen angewendet worden ist, kommt die Verwaltung, aufgrund der breiten Akzeptanz aus den Ausschüssen, zu dem Ergebnis, dass sich dieses Verfahren für die geförderten Maßnahmen (KInvFG und „Gute Schule 2020“) mehr als bewährt hat. Aus diesem Grund schlägt sie vor, dieses Verfahren auch auf alle übrigen Vergaben insbesondere im Baubereich anzuwenden.

Autor:

Frank Blum aus Essen-Süd

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