Mann verletzt und beleidigt massiv Polizisten in Gelsenkirchen-Buer
Häusliche Gewalt - Frau flüchtet mit Tochter

Polizeibeamten wurden bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt verletzt und massiv beleidigt. | Foto: Symbolbild Polizei/Lokalkompass
  • Polizeibeamten wurden bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt verletzt und massiv beleidigt.
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Am Sonntag, 22. August, hat ein 37-jähriger Gelsenkirchener bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt in Gelsenkirchen-Buer die eingesetzten Polizeibeamten massiv beleidigt und verletzt.
Zuvor waren Streitigkeiten zwischen dem Gelsenkirchener und seiner 38-jährigen Lebensgefährtin in der Wohnung der Frau an der Horster Straße eskaliert. Die Frau war zusammen mit einer Tochter aus der Wohnung geflüchtet, nachdem sie bei einem Handgemenge mit dem 37-Jährigen verletzt worden war.
Der Gelsenkirchener war zusammen mit der zweiten, gemeinsamen Tochter noch in der Wohnung, als die Beamten um 18 Uhr am Einsatzort eintrafen. Er weigerte sich, die Tür zu öffnen und beschimpfte die Polizeibeamten lautstark auf das Übelste.
Die Beamten verschafften sich Zutritt zur Wohnung und trafen den Gelsenkirchener in der Küche an, wo er sich mit einem Messer in der Hand etwas zu Essen zubereitete. Die Polizisten ergriffen den Gelsenkirchener an Händen und Armen und brachten ihn in den Hausflur. Der 37-Jährige versuchte vehement sich aus den Griffen zu lösen. Er trat und schlug um sich und versuchte den Beamten Kopfstöße zu versetzen.

Hand- und Fußfesseln angelegt

Mit weiteren Unterstützungskräften konnten die Polizisten dem Gelsenkirchener Hand- und Fußfesseln anlegen und ihn ins Gewahrsam bringen.
Während des gesamten Einsatzes beleidigte der 37-Jährige die eingesetzten Polizeibeamten massiv. Er verletzte drei Beamte und eine Beamtin leicht. Ein Polizist konnte seinen Dienst nicht fortsetzen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest des 37-Jährigen verlief positiv. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.
Den Gelsenkirchener erwarten Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt, Beleidigung auf sexueller Grundlage, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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