Polizei Gelsenkirchen
Verkehrsbericht des Wochenendes

Symbolbild. | Foto: Gerd Kaemper

Am vergangenen Wochenende hat die Polizei alleine acht Strafanzeigen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr erstattet. Weitere Vergehen kommen hinzu.

Am Samstagabend, 14. März, kam es zu zwei Unfällen. 
Auf der Industriestraße beschädigte ein 47-jähriger Gelsenkirchener mit seinem Pkw zwei parkende Autos und fuhr anschließend fort. Zeugen alarmierten die Polizei. Der Mann war stark alkoholisiert und besaß keine gültige Fahrerlaubnis. Auf der Wache wurde ihm Blut abgenommen und die Beamten leiteten ein Verfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Der Unfall verursachte mehr als 2000 Euro Sachschaden.
Gegen einen Ampelmast fuhr eine 78-jährige Gelsenkirchenerin mit ihrem Auto beim Abbiegen auf dem Nordring. Der Wagen war nicht mehr fahrbereit, der Sachschaden wird auf etwa 4000 Euro geschätzt. Im Zuge der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass die Seniorin Alkohol getrunken hatte.

Kontrolle am Sonntag

Bei der Kontrolle am Sonntag, 15. März, fertigten die Polizisten für einen 29-Jährigen Strafanzeigen wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis, Drogenbesitzes und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Mann aus Gelsenkirchen wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der Ringstraße angehalten. Um sich den Personalienfeststellung und einem Drogenvortest zu entziehen, versuchte er zu fliehen, doch die Polizei konnte den Mann einfangen. Der Gelsenkirchener besitzt keine gültige Fahrerlaubnis und trug Drogen und ein Einhandmesser bei sich. Zwei Beamte wurden bei dem Einsatz durch den 29-Jährigen leicht verletzt, konnten ihren Dienst aber fortsetzen. 
Fünf Männer fielen bei allgemeinen Verkehrskontrollen von Autos, Kleinkrafträdern oder E-Scootern durch positive Atemalkohol- beziehungsweise Drogenvortests auf. Zwei der Beschuldigten waren zudem ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Einer von ihnen hatte darüber hinaus das Kennzeichen an seinem Kleinkraftrad mit Klebeband manipuliert und muss sich nun auch wegen Urkundenfälschung und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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