Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Seminar: Erstellung des Jahresberichtes für das Betreuungsgericht

Seminar: Erstellung des Jahresberichtes für das Betreuungsgericht | Foto: DIOKONIE Gelsenkirchen/Watenscheid
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Gelsenkirchen. Der Fachbereich Rechtliche Betreuung der Beratungsdienste des Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bietet ein kostenloses Beratungsangebot für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte. Zum Angebot gehören regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen.

Das nächste Seminar findet am 15.06.2023 zu dem Thema „Erstellung des Jahresberichtes für das Betreuungsgericht“ statt. Im Anschluss an das Seminar gibt es die Möglichkeit zur Klärung weiterer persönlicher Fragestellungen und eines Erfahrungsaustausches zwischen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern.

Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Zeit: 15.06.2023 von 15:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Diakoniewerk Gelsenkirchen
Beratungsdienste
Munckelstraße 32
45879 Gelsenkirchen

Sitzungsraum 3. OG
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Anmeldung: telefonische Anmeldung unter 0209 160-9103 ist erforderlich.

[/sup]Angebot für ehrenamtliche Betreuungspersonen

Neben speziellen Seminaren gibt es eine regelmäßige offene Sprechstunde (dienstags 10:00 bis 12:00 Uhr) und Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung. Das Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berät und informiert zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie begleiten bei der Betreuungsübernahme, unterstützen beim Umgang mit Behörden und bieten einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlich Betreuenden. Darüber hinaus hilft das Team bei der Beantragung der jährlichen Aufwandspauschale. Diese liegt zurzeit bei 399,00 Euro.

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

Betreuerin oder Betreuer kann werden, wer volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist und Menschen mit all ihren Bedürfnissen annehmen und unterstützen kann. Die Person sollte außerdem über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen und muss bereit sein, sich für andere Menschen einzusetzen, Verantwortung zu übernehmen und etwas Zeit zu investieren.

Betreuerinnen und Betreuer kommen zum Einsatz, wenn die Betroffenen selbst nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten selbst zu klären. Dazu zählen Vermögens- und Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmungsfragen. Die Betreuenden müssen die Wünsche und das Recht auf Selbstbestimmung der betreuten Personen achten.

Über die Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid

Die Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bieten in 17 Fachdiensten eine kompetente und auf unterschiedliche Bedarfe angepasste Beratung. „Tue deinen Mund auf für die Stummen“ – diesem biblischen Auftrag und dem darüber hinausgehenden Handeln fühlen sich die Beratungsdienste verpflichtet. Sie unterstützen Menschen in verschiedenen Lebenskrisen, die z. B. durch Krankheit, Verschuldung oder Erziehungsaufgaben entstanden sind. Die kostenlosen Hilfestellungen richten sich an alle Menschen, unabhängig von Nationalität, Religion, Herkunft und Alter.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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