Polizei leitete Strafverfahren ein
Betrunkener Radfahrer stürzte

Nach Angaben der Poilzei war der Pedelcfahrer, der am 7. Juli auf der Mühlenstraße ohne Fremdeinwirkung stürzte, stark alkoholisiert. | Foto: Polizei
  • Nach Angaben der Poilzei war der Pedelcfahrer, der am 7. Juli auf der Mühlenstraße ohne Fremdeinwirkung stürzte, stark alkoholisiert.
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Ein böses Nachspiel haben wird der Ausflug eines Bottroper Pedelecfahrers nach Gladbeck.

Der 56-jährige war am Donnerstag, 7. Juli, gegen 18.20 Uhr auf der Mühlenstraße unterwegs, als er ohne Fremdeinwirkung stürzte. Vor Ort kümmerten sich alarmierte Rettungskräfte um die leichten Verletzungen des Mannes.

Es ergaben sich aber auch Hinweise darauf, dass der Bottroper stark alkoholisiert mit seinem Fahrrad unterwegs war. Diese Vermutung wurde durch einen Atemalkoholtext bestätigt. Daher wurde dem 56-jährigen eine Blutprobe entnommen und außerdem wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingleitet.

Den an dem Pedelec entstandenen Sachschaden gibt die Polizei mit 300 Euro an.

Den Unfall nimmt die Polizei zum Anlass von nachfolgenden Informationen:  In Verbindung mit Fahrauffälligkeiten wie einem Unfall, Sturz oder unsicherer Fahrweise, muss ab 0,3 Promille auf dem Fahrrad mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Das gilt auch für Fahrten auf E-Scootern.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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