Auch Türkei, USA und viele Balkanstaaten betroffen
Meldepflicht nach Urlaub im Risikogebiet

Wer sich für einen Urlaub in einem Covid-19-Risikogebiet entschieden hat, muss sich nach der Rückkehr verpflichtend melden.  | Foto: (Symbolbild)
  • Wer sich für einen Urlaub in einem Covid-19-Risikogebiet entschieden hat, muss sich nach der Rückkehr verpflichtend melden.
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Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich – bis auf wenige definierte Ausnahmen – sofort nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause begeben und dort 14 Tage in Isolation bleiben. So sieht es die aktuelle Corona-Einreiseverordnung vor. Die Einreisenden sind darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen.

Um die steigende Zahl der Einreise-Meldungen bewältigen zu können, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass auch eine Meldung per Mail an die Mailadresse einreise@kreis-re.de möglich ist.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

Betroffen sind auch viele beliebte Reiseländer wie die Türkei, Ägypten, die Dominikanische Republik, Schweden, die Vereinigten Staaten oder viele Balkanländer. Hier geht es zur aktuellen Liste der Risikogebiete.
 
Wer sich per Mail meldet, muss für jede eingereiste Person folgende Daten angeben:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Wohnort
- Datum der Einreise
- Einreiseland
- Angabe zum Gesundheitszustand (Fieber, Husten…)
- Telefonnummer für die ggf. notwendige Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
- Sofern vorhanden Testergebnisse aus dem Einreiseland, sofern sie den Vorgaben des RKI entsprechen (hier geht es zu den Vorgaben).

Wer keine Möglichkeit hat, sich per Mail zu melden, kann seine Rückkehr aus dem Risikogebiet auch telefonisch beim Corona-Infotelefon der Kreisverwaltung anmelden. Die Mitarbeiter sind montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr unter 0 23 61 / 53 26 26 zu erreichen. Die Verpflichtung, sich direkt in häusliche Isolation begeben, gilt unabhängig von der Meldepflicht.

Kommt eine Person ihrer Meldepflicht nicht nach, muss sie mit einem Bußgeld rechnen.

Die aktuelle Verordnung und weitere Links gibt es auf www.kreis-re.de/corona.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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