Alles rund um die Mütterrente

IG BCE Regionalforum Gladbeck informiert

Rentenpaket
Alles rund um die Mütterrente
Elternteile mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden ab Juli pro Monat bis zu knapp 29 Euro mehr Rente erhalten. Das sieht das vom Bundestag beschlossene Rentenpaket vor. Wir haben die wichtigsten Informationen zur so genannten Mütterrente zusammengefasst.
Pro Kind werden betroffenen Müttern und Vätern künftig bei der gesetzlichen Rente zwei Versicherungsjahre bzw. zwei Entgeltpunkte anerkannt. Das ist noch immer weniger als für Elternteile von ab 1992 geborenen Kindern, für die drei Entgeltpunkte anerkannt werden, aber immerhin doppelt soviel wie bisher.
Die Neuregelung gilt sowohl für diejenigen, die bereits Rente beziehen („Bestandsrentner/innen“) als auch für Neurentner/innen. Von der „Mütterrente“ profitieren rund 9,5 Millionen Mütter und (wenige) Väter, die in den ersten Lebensjahren eines Kindes dessen Erziehung übernommen haben.
Bestandsrenten: Diese werden nicht neu ermittelt. Vielmehr erhalten die Betroffenen pro Kind einen Zuschlag in Höhe eines Entgeltpunktes pro Kind. In den neuen Ländern gibt dies pro Kind ein Rentenplus von monatlich 26,39 Euro, in den alten Ländern von 28,61 Euro. Dieser Betrag wird künftig jedes Jahr zusammen mit der Rente angepasst. Der Zuschlag zur laufenden Rente soll gegen Ende des Jahres erstmals gezahlt werden, dann aber rückwirkend ab Juli. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Bei Bestandsrenten wird nicht geprüft, wie hoch die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte der Betroffenen während der früheren Erziehungszeit waren. Auch Elternteile, die in der Erziehungszeit hohe sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkünfte hatten, bekommen also den vollen Kinderzuschlag.
Neue Renten: Bei neuen Rentenanträgen wird die Kindererziehungszeit dagegen direkt bei der Rentenberechnung desjenigen Elternteils berücksichtigt, der ein Kind vorwiegend erzogen hat. Dabei wird monatsgenau gerechnet. Pro Erziehungsmonat ist die Kindererziehung dabei 0,0833 Entgeltpunkte wert. Bei 12 Monaten kommt dabei fast genau ein Entgeltpunkt zusammen. Auch Mütter, die in den ersten beiden Lebensjahren ihres Kindes (bei Geburten vor 1992) bzw. in den ersten drei Lebensjahren (ab 1992) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, erwerben hierdurch zusätzliche Ansprüche.
Ein Beispiel hierzu aus Westdeutschland: Eine in Köln lebende Mutter hatte nach der Geburt ihres Kindes 1988 das ganze Jahr über einen Halbtagsjob ausgeübt und dabei 19.448 DM brutto verdient. Im Schnitt war das Bruttojahreseinkommen von Rentenversicherten 1988 in der damaligen alten Bundesrepublik mit 38.896 DM genau doppelt so hoch. Durchschnittsverdiener erwerben genau einen Renten-Entgeltpunkt (EP) für das jeweilige Jahr. Der Mutter aus Köln wird somit für ihre sozialversicherte Beschäftigung 1988 ein halber EP gutgeschrieben. Addiert werden dazu noch 0,9996 EP (0,0833 x 12) für die Kindererziehung. Insgesamt kommt sie damit für 1988 auf 1,4996 Entgeltpunkte. Das bringt ihr nach dem aktuellen Rentenwert (West) vom Juli ein Rentenplus von (28,61 Euro x 1,4996 =) 42,90 Euro (West).
Für Mütter aus den neuen Bundesländern sieht die Rechnung ähnlich aus. Im Detail wird sie allerdings komplizierter. Denn die nominell niedrigeren Einkommen von früheren Ost-Beschäftigten werden durch Hochrechnungsfaktoren aufgewertet. Nehmen wir als Beispiel eine Mutter aus Erfurt, die 1988 insgesamt 8.500 Mark verdient hatte. Der Hochrechnungsfaktor beträgt für 1988 genau 3,2381. Das für ihre Rente zu berücksichtigende Einkommen der Erfurterin beträgt damit (8.500 x 3,2381=) 27.523,85 DM. Dieses wird nun ins Verhältnis gesetzt zum Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten in den alten Bundesländern (1988: 38.856 DM). So werden die Entgeltpunkte der Erfurterin berechnet. Das Ergebnis (27.523 : 38.856 =) beträgt 0,708 EP. So viel werden der Erfurterin für ihre Erwerbstätigkeit im Jahr 1988 auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Zusammen mit den 0,9996 Entgeltpunkten für die Kindererziehung kommt sie damit in diesem Jahr auf 1,7076 EP.
Mit freundlichen Glückauf
Walter Hüßhoff

Autor:

Walter Hüßhoff aus Gladbeck

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