Kreis Recklinghausen widerspricht Gerüchten und verweist auf den Inhalt der erteilten Genehmigung
Ein Absperrzaun für die Mottbruchhalde im Gladbecker Süden ist nicht geplant

Eine deutliche Stellung bezieht der Kreis Recklinghausen jetzt nochmals betreffs der geplanten  Windenergieanlage auf der Braucker Mottbruchhalde. | Foto: Pixabay
  • Eine deutliche Stellung bezieht der Kreis Recklinghausen jetzt nochmals betreffs der geplanten Windenergieanlage auf der Braucker Mottbruchhalde.
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Brauck/Kreis Recklinghausen. Seitens des Kreises Recklinghausen sieht man sich offensichtlich gezwungen, noch einmal in die Debatte um die geplante Windenergieanlage auf der Braucker Mottbruchhalde einzugreifen.
In der Debatte, so der Kreis in einer Stellungnahme, seien immer wieder Annahmen zu hören, die einem Faktencheck nicht standhalten.
So würden offenbar manche Gladbecker davon ausgehen, dass das Windrad eingezäunt werden solle. Das sei aber nicht der Fall, versichert der Kreis Recklinghausen.
In der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist nach Angaben der Kreisverwaltung nur einmal von einer Zaunanlage die Rede: "Die Einfriedung ist am Zugangstor zur Mottbruchhalde (Boystraße) mit einem Feuerwehrschlüsselrohr (FSR) auszustatten, in dem der Torschlüssel zu hinterlegen ist, um der Feuerwehr einen gewaltfreien Zugang im Schadensfall zu ermöglichen."
Der Kreis führt aus, dass diese Auflage aus der Stellungnahme der Stadt Gladbeck in Bezug auf den Brandschutz stamme. Die Auflage sei vom Kreis in den Bescheid übernommen worden und beziehe sich auf den aktuellen Zustand der Halde und seine Einfriedung. Bei einem künftigen freien Zugang der Halde werde diese Auflage gegenstandslos. Weder aus Sicht des Antragstellers noch der Genehmigungsbehörde sei zu irgendeinem Zeitpunkt eine Einfriedung der Anlage gefordert oder angekündigt worden.
Abschließend wird der Kreis in seinen Ausführung noch einmal sehr deutlich. "Wenn die Kreisverwaltung die Genehmigung für eine Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt, ist darin auch eine Baugenehmigung enthalten. Diese Genehmigung kann durch den Kreis nur erteilt werden, wenn es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, der eine solche Nutzung ausschließt."
Betreffs der Ausführungen der Kreisverwaltung hat die Stadt Gladbeck sofort wie folgt Stellung bezogen: "Die Offenlegung des Bebauungsplanes der Stadt Gladbeck endete am 11. Februar. Bereits am gleichen Tag hat der Kreis Recklinghausen die Baugenehmigung erteilt. Das heißt, die Stadt Gladbeck hatte gar keine Möglichkeit, einen gültigen Bebauungsplan zu beschließen."

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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