Energieausweis für Gebäude: Bußgelder von bis 15.000 Euro drohen

Andreas Willmes

Am 1. Mai tritt die Novelle zur Energieeinsparverordnung in Kraft. Vor allem für Neubauten setzt sie höhere energetische Standards. Aber auch Besitzer älterer Gebäude müssen einige neue Regelungen beachten. Darauf weist jetzt Andreas Willmes, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Gladbeck, hin.

„Insbesondere die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel, kann richtig ins Geld gehen“, sagt Willmes. Die Verordnung sehe nämlich vor, dass Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, ab 2015 außer Betrieb genommen werden müssen. „Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung vor: So sind etwa Niedertemperatur- und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die am Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich schnellstmöglich mit seinem Heizungsfachmann in Verbindung setzen.“

Energieausweis bekommt mehr Gewicht

Außerdem bekomme der Energieausweis für Gebäude mehr Gewicht. Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden.

Warnung vor Haustürgeschäften

In diesem Zusammenhang warnt Willmes vor Haustürgeschäften. „Lassen Sie sich die Anerkennung als Energieberater in jedem Fall belegen.“ Sein letzter Tipp: „Vermieter sollten die Novellierung der Energieeinsparverordnung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer beispielsweise bei der Bewerbung einer Immobilie in einer Anzeige auf die Pflichtangaben zur Energieeffizienz verzichtet, begeht fortan eine Ordnungswidrigkeit. Das gleiche gilt, wenn der Energiesparausweis bei einer Besichtigung nicht vorgezeigt wird. In diesem Fall wird ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro fällig.“ Weitere Detailinformationen zu den Neuerungen gibt auch der Verein Haus & Grund in Gladbeck.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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