Gerdes fordert finanzielle Entlastung der Ruhrstädte

Zu einem Hintergrundgespräch trafen sich die SPD-Abgeordneten der Ruhrstädte mit Sigmar Gabriel in Berlin.
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  • hochgeladen von Annette Robenek

Die SPD-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet setzen sich weiterhin für die Einhaltung des Koalitionsvertrages zur finanziellen Entlastung der Städte ein. Dazu trafen sich die Abgeordneten der Region mit dem SPD-Parteivorsitzenden und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu einem Hintergrundgespräch in Berlin. Dabei begrüßten der Gladbecker Abgeordnete Michael Gerdes und seine Kollegen, dass der Bund ab 2014 vollständig die Grundsicherung im Alter übernimmt.

Das führe zu einer ersten Entlastungswirkung für die Kommunen in Höhe von 5,5 Mrd. Euro jährlich. Außerdem sieht der vorgelegte Entwurf des Bundeshaushalts für 2014 eine Aufstockung der Städtebauförderung von 455 auf 700 Mio. Euro vor, darin enthalten ist ein Aufwuchs der Programmittel "Soziale Stadt" um 110 Mio. Euro.

Viele Kommunen brauchen die Hilfen sofort

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Kommunen zusätzlich im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Mrd. Euro jährlich von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet werden. Gerdes stellte klar, dass die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes in dieser Legislaturperiode unausweichlich sei: "Viele Kommunen brauchen die finanziellen Hilfen sofort. Sie fahren weiterhin auf Verschleiß und Investitionen in die Infrastruktur sind kaum noch möglich".

Jährliche Entlastung um eine Mrd. Euro jährlich

Bis dieses Gesetz erarbeitet ist, werden die Kommunen beginnend mit 2015 um 1 Mrd. Euro jährlich entlastet. Die vom Kabinett beschlossenen Eckwerte zur Mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung sehen diese Entlastung ab 2015 vor. Bislang wurde noch nicht verbindlich erklärt, ob die vollständige Entlastung im Volumen von 5 Mrd. Euro bereits bis 2017 erreicht werden kann.

Zumindest wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch vor dem Sommer mit den Vorbereitungen für das Bundesteilhabegesetz beginnen. Mit ihm soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter entwickelt werden, das das Leben von Menschen mit Behinderungen konkret verbessert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, den Gesetzentwurf in 2015 zu erstellen.

Autor:

Annette Robenek aus Gladbeck

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