Heftiger Knatsch um Mottbruchhalden-Windrad hält weiter ein
Stadt Gladbeck schiebt dem Kreis Recklinghausen den "Schwarzen Peter" zu

Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer wehrt sich im Namen der Stadtverwaltung Gladbeck in Sachen "Windrad auf der Mottbruchhalde" gegen die vom Kreis Recklinghausen vorgebrachten Vorwürfe. | Foto: Stadt Gladbeck
  • Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer wehrt sich im Namen der Stadtverwaltung Gladbeck in Sachen "Windrad auf der Mottbruchhalde" gegen die vom Kreis Recklinghausen vorgebrachten Vorwürfe.
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Gladbeck. Erst eine Art "Schockstarre", doch nun geht man am Willy-Brandt-Platz in die Offensive: Die Stadt Gladbeck weist Vorwürfe des Kreises, sie hätte den Rat vor der Ablehnung des Windrades auf der Mottbruchhalde nicht beteiligt, mit aller Deutlichkeit zurück.

„Tatsächlich haben sich der Rat, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Planungs- und Bauausschuss seit November 2014 in insgesamt neun Sitzungen mit der Gestaltung der Mottbruchhalde beschäftigt. In jeweils einstimmigen Beschlüssen wurde ein Windrad auf der Halde abgelehnt. Dies war auch das eindeutige Ergebnis des Werkstattverfahrens zur Entwicklung der Haldenlandschaft in Gladbeck-Brauck und zur Endgestaltung der Mottbruchhalde,“ führt Stadtbaurat Dr. Kreuzer aus. „Auch die vom Rat am 4. Mai 2016 beschlossene und am 5. Juli 2018 verlängerte Veränderungssperre, durch die unter anderem der Bau eines Windrades auf der Mottbruchhalde ausgeschlossen wird, waren einstimmig!“

Damit sei der Wille des Rates eindeutig gewesen. Die Versagung des „gemeindlichen Einvernehmens“ zum Bau der Windkraftanlage durch die Stadt Gladbeck sei insofern ein Geschäft der laufenden Verwaltung zur Umsetzung klarer Ratsbeschlüsse gewesen.

Aus dem Rathaus wird darauf hingewiesen, dass zuletzt auch der Planungs- und Bauausschuss die Verwaltung am 20. September 2018 einstimmig beauftragten, die kommunale Planung auf der Mottbruchhalde durchzusetzen. Dazu habe natürlich auch die Ablehnung des Windrades, das der städtischen Planung widerspricht, gehört. In der Kommentierung zum Baugesetzbuch heißt es dazu: „Hat der Bürgermeister die Erklärung über das Einvernehmen gegenüber der Genehmigungsbehörde abgegeben, kommt seiner Entscheidung … verbindliche Wirkung zu, da er die Gemeinde nach außen vertritt.“

Die Stadt weist den Vorwurf des Kreises darüber hinaus aus zwei weiteren Gründen zurück:

1. Auch bei der Genehmigung der beiden Windkraftanlagen in Rentfort sei das „gemeindliche Einvernehmen“ nicht durch den Rat sondern durch die Bauordnungsabteilung bestätigt worden. Daher stellt man sich im Rathaus nun die Frage, warum dieses Vorgehen dem Kreis jetzt nicht mehr ausreiche.
2. Und wenn der Kreis nun der Auffassung sei, das „gemeindliche Einvernehmen“ hätte in diesem Fall nur durch den Rat versagt werden können, wäre es aus Sicht der Gladbecker Verwaltung die Pflicht des Kreises als Kommunalaufsicht gewesen, die Stadt auf ihren angeblichen Fehler hinzuweisen.

„Es ist verwunderlich, dass der Kreis erst in der Baugenehmigung darauf hinweist, dass die Stadt hier angeblich einen Fehler gemacht habe,“ so Dr. Kreuzer.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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