Auch Gladbecker verreisen in so genannte "Risikoländer"
Wer zahlt am Ende die Kosten?

Auch viele Gladbecker verbringen/verbrachten ihren Urlaub in so genannten "Risikoländern". Heimkehrer mussten sich bislang selbstständig beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich auf eine zweiwöchige Quarantäne einstellen. | Foto: Pixabay
  • Auch viele Gladbecker verbringen/verbrachten ihren Urlaub in so genannten "Risikoländern". Heimkehrer mussten sich bislang selbstständig beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich auf eine zweiwöchige Quarantäne einstellen.
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Corona zum Trotz: Viele Gladbecker nutzen die Sommerferien für einen Urlaub außerhalb ihrer Heimatstadt. Und die Reisen führen durchaus auch in Länder, für die offiziell immer noch eine "Reisewarnung" gilt.

Personen, die aus diesen Ländern zurückkehren, mussten sich laut Gesetz bislang unaufgefordert beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich auf eine zweiwöchig Quarantäne-Maßnahme einstellen. Es sei denn, sie konnten einen maximal 48 Stunden alten Corona-Test mit negativem Ergebnis vorlegen.

Doch der Gesetzgeber scheint nicht so recht an die Gesetzestreue der Fluggäste zu glauben. Diskutiert wird derzeit, ob sich Fluggäste aus "Risikoländern" bei ihrer Ankunft in Deutschland grundsätzlich einem Corona-Test unterziehen müssen.

Dann bitte aber sollten die Kosten - von bis zu 90 Euro pro Person ist die Rede - für den Test den Fluggästen in Rechnung stellen. Es kann ja wohl kaum sein, dass der Steuerzahler für die Urlaubsfreuden von risikobereiten Mitbürgern zur Kasse gebeten wird.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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