Eltern in kritischen Berufen
Gladbeck: Notbetreuung für Kinder erweitert

Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, werden ab sofort notbetreut, wenn sie sonst niemand beaufsichtigen kann. | Foto: Symbolfoto
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Derzeit arbeiten viele Menschen rund um die Uhr daran, die Auswirkungen der Corona-Krise abzuschwächen. Dazu gehören Ärzte, Mitarbeiter in der Pflege, Kolleginnen von Feuerwehr und Polizei und viele andere. Sie alle arbeiten in der kritischen Infrastruktur, das heißt in Bereichen, die unersetzlich für ein funktionierendes System sind. Nach einem Erlass des Landes hat ab Montag, 23. März, jeder Beschäftigte der kritischen Infrastruktur einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Es müssen nicht mehr beide Elternteile dort beschäftigt sein. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers ist ausreichend. Die Regelungen gelten für die Schulkinder der Klassen 1 bis 6 sowie Kinder im Kita-Alter. Bei Bedarf steht auch die Möglichkeit einer Betreuung am Wochenende zur Verfügung. Informationen für Eltern gibt es in den jeweiligen Einrichtungen, alle Schulen und Kitas sind ab 7 Uhr besetzt.

Autor:

Oliver Borgwardt aus Dorsten

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