Am 8. September ab 11 Uhr im Rathauspark Gladbeck
Kinder-Flohmarkt beim Appeltatenfest

Auch in 2019 gehört ein "Kinderflohmarkt" zum Programm des Appeltatenfestes. Am 8. September können die Nachwuchshändler ihre Waren anbieten, allerdings nicht wie in den vergangenen Jahren auf dem Marktplatz an der Horster Straße sondern im Rathauspark zwischen Rathaus und Hallenbad an der Bottroper Straße. | Foto: Archiv Kariger/STADTSPIEGEL Gladbeck
  • Auch in 2019 gehört ein "Kinderflohmarkt" zum Programm des Appeltatenfestes. Am 8. September können die Nachwuchshändler ihre Waren anbieten, allerdings nicht wie in den vergangenen Jahren auf dem Marktplatz an der Horster Straße sondern im Rathauspark zwischen Rathaus und Hallenbad an der Bottroper Straße.
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Auch im Jubiläumsjahr "100 Jahre Stadt Gladbeck" wird der beliebte "Kinderflohmarkt" des städtischen Kulturamtes wieder zum Programm des "Appeltatenfestes" gehören.

Am Appeltaten-Sonntag, 8. September, können Jungen und Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren von 11 bis 18 Uhr wieder nicht mehr von ihnen selbst genutzte Dinge, Spielzeuge & Co. zum Kauf anbieten.

Dieses Mal findet der "Kinderflohmarkt" aber nicht wie in den vergangenen Jahren auf einer Teilfläche des Marktplatzes an der Horster Straße statt, da dort ein nostalgischer Jahrmarkt gastieren wird. Alle Nachwuchshändler, die ihr Spielzeuge, CDs, DVDs, Bücher und andere Gegenstände, die sich im Laufe der Zeit im Kinderzimmer angesammelt haben, zum Kaufen oder auch Tauschen anbieten möchten, bekommen ihre "Marktfläche" in der der Größe von zwei mal zwei Metern kostenlos für den genannten Zeitraum auf der Wiese und rund um den Rathauspark zwischen Rathaus und Hallenbad an der Gastronomie "Mundart" zur Verfügung gestellt.

Die Herrichtung der Verkaufsstände sollten auch dieses Mal wieder die Kinder in Eigenregie übernehmen. Hierfür sollten Decken oder Planen mitgebracht werden. Das Aufstellen von Tischen jeglicher Art ist nicht gestattet.

Falls die zum Verkauf bestimmte Ware mit einem Pkw angeliefert werden soll, wird darum gebeten, die Zufahrt zum Rathauspark vom Rathausparkplatz über die Friedrichstraße zu nutzen.

Es wird zudem darum gebeten, den Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort Folge zu leisten. Und das Anbieten von Gewaltspielzeug jeder Art ist grundsätzlich verboten.

Wer an dem Kinderflohmarkt als Anbieter teilnehmen möchte, ist am 8. September willkommen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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