"Licht ist Pflicht" - Tipps des ADFC NRW zur richtigen Fahrradbeleuchtung

Gutes Licht am Fahrrad ist Pflicht. | Foto: Foto: www.pd-f.de/Gregor Bresser
  • Gutes Licht am Fahrrad ist Pflicht.
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Schwache Funzeln, durchrutschende Dynamos, abgerissene Kabel, durchgebrannte Glühbirnen oder ein durch Rost unterbrochener Stromkreis ‑ diese Tücken der Beleuchtung kennen auch viele Gladbecker Radfahrer allzu gut. Die Tage werden kürzer und spätestens mit der Zeitumstellung am Wochenende gilt: Wer ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere. Wer auf dem Rad gut gesehen und als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden möchte, muss für ein funktionsfähiges Licht am Fahrrad sorgen und dies auch einschalten.

Gesetzlich vorgeschrieben sind eine Beleuchtung mit Frontscheinwerfer und weißem Frontreflektor, Rücklicht mit integriertem Reflektor und rotem Rückstrahler, Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder Reflektoren in den Speichen sowie je zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.
Batterie- bzw. akkubetriebene Lichtanlagen, die bislang nur an Rennrädern unter 11 kg erlaubt waren, dürfen neuerdings an allen Fahrrädern verwendet werden - vorausgesetzt sie tragen das amtliche Prüfzeichen, bestehend aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge. Nicht erlaubt sind blinkende Beleuchtungen; bei Batterieleuchten muss außerdem eine Anzeige Auskunft über den Batteriezustand geben.
Nachbesserungen fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW („ADFC“) beim neuen Gesetzestext. Der sei unklar formuliert, weswegen das Bundesverkehrsministerium bereits an einem Änderungsentwurf und einer Kommentierung arbeite.
Alltagsradlern rät der ADFC weiterhin zu moderner dynamobasierter und damit nahezu wartungsfreier Lichttechnik: „Ein Nabendynamo, LED-Rücklicht mit Standlicht und LED-Frontscheinwerfer, im besten Fall mit Sensorautomatik, die bei widrigen Lichtverhältnissen automatisch das Licht einschaltet, sorgen dafür, dass Radfahrer kaum zu übersehen sind“, so Ulrich Kalle, Geschäftsführer des ADFC NRW.
Ein Laufrad mit Nabendynamo zum Nachrüsten ist heute schon für unter 100 Euro beim Fachhändler erhältlich. Insgesamt ist damit eine Umrüstung ab 150 Euro möglich. „Gut angelegtes Geld“, findet Kalle, „denn Nabendynamos funktionieren sogar bei Schneematsch problemlos und sind so leichtgängig, dass man sie praktisch nicht spürt.“

Wer die Beleuchtung an seinem Fahrrad nicht selbst warten oder überprüfen möchte, sollte sich an ein Fachgeschäft wenden. Viele Fahrradhändler bieten zum Winter eine preiswerte Inspektion in ihrer Werkstatt an. Weitere Infos zum Thema Fahrradbeleuchtung unter www.adfc.de/beleuchtung.

Autor:

Christian Gensheimer aus Essen-Nord

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