Parkverbot in der Parkbucht

Pamela und Ralf Segreff vor dem "Stein des Anstosses": Fünf Meter vor ihrem Haus endet die Erlaubnis zum halbseitigen Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg. Die eigens vor ihrem Haus geschaffene Parkbucht dürfen die beiden Schultendorfer nicht benutzen.                      Foto: Rath
  • Pamela und Ralf Segreff vor dem "Stein des Anstosses": Fünf Meter vor ihrem Haus endet die Erlaubnis zum halbseitigen Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg. Die eigens vor ihrem Haus geschaffene Parkbucht dürfen die beiden Schultendorfer nicht benutzen. Foto: Rath
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Schultendorf. Über lange Zeit mussten sich viele Schultendorfer in Geduld üben, denn die Bauarbeiten entlang der gesamten Schultenstraße zogen sich doch arg in die Länge.

Vor allen die direkten Anlieger trösteten sich mit der Aussicht auf eine schöne Straße mit dazugehörigen Gehwegen über die stressige Zeit voller Unannehmlichkeiten hinweg. Und zu allem Überfluss verzögerten sich auch noch die Fahrbahnmarkierungsarbeiten.

Erst im Jahr 2010 konnten auch Pamela und Ralf Segreff (vorübergehend) aufatmen. Immerhin hatten sie bei den Bürgerversammlungen dafür Sorge tragen können, dass direkt vor ihrem Haus Schultenstraße 54a der Bordstein abgesenkt wurde, um somit eine Pkw-Parkbucht zu gewinnen.

Doch die Freude über diesen Erfolg währte nur kurze Zeit, denn auf einmal wurde an dem Straßenlaternenmast fünf Meter vor ihrem Haus ein Verkehrsschild angebracht. Darauf ist ein auf dem Gehweg halbseitig parkender Pkw zu erkennen. Ebenso aber einen nach rechts zeigender Pfeil. Und der besagt, dass eben an dieser Stelle die Erlaubnis endet, Kraftfahrzeuge halbseitig auf dem Gehweg abzustellen.

Nun ja, die Eheleute Segreff dachten anfangs an ein Versehen. Doch sie wurden eines Besseren belehrt, denn wenige Wochen später klemmte ein „Knöllchen“ unter dem Scheibenwische ihres Autos. Es folgte ein Einspruch und auch Telefonate mit dem städtischen Ordnungsamt. „Wir haben den Ansprechpartner die Lage deutlich gemacht und sind auch auf Verständnis gestoßen,“ erinnern sich die Eheleute Segreff. „Man wolle sich um die Sache kümmern“, erinnern sich Pamela und Ralf Segreff an eine ihnen gegenüber getätige Zusage.

Geschehen ist in den Folgemonaten indes nichts. Das Schild wurde nicht ausgetauscht, prangt immer noch an Laternenmast. Und so kam es, wie es kommen musste: Wieder einmal gab es ein „Knöllchen“ und eine Bußgeldforderung in Höhe von 15 Euro.

Wieder haben die Segreffs Einspruch erhoben, der dieses Mal vom städtischen Ordnungsamt aber mit dem Verweis auf die Gültigkeit des Verkehrsschildes abgelehnt wurde.

Segreffs verstehen die Welt nicht mehr. „Da wird für viel Geld die Straße neu gestaltet und nahezu entlang der ganzen Strecke ist das Parken am Fahrbahnrand, ausdrücklich auch durch entsprechende Schilder, erlaubt. Nur fünf Meter vor unserem Haus ist damit Schluss. Wofür wurde die Parkbucht denn angelegt?“ ereifern sich Pamela und Ralf Segreff gleichermaßen.

Es geht den beiden Schultendorfern auch gar nicht um die 15 Euro-“Knöllchen“, sondern einfach ums Prinzip. „Vielleicht sind der Stadt ja die Verkehrsschilder ausgegangen?“, übt sich Ralf Segreff in Sarkasmus. Wer gegen Verkehrsregeln verstoße, müsse mit einem Bußgeld rechnen, gibt Segreff zu Protokoll. Doch in seinem Fall sieht er keinen Grund, warum er die 15 Euro zahlen muss und warum gerade er die Parkbucht einfach nicht nutzen darf.

„Fehlt eigentlich nur noch, dass wir nun über die Anliegergebühr noch kräftig zur Kasse gebeten werden,“ kündigen die Eheleute Widerstand an.

Die 15 Euro für das jüngste „Knöllchen“ will Ralf Segreff nun doch überweisen. „Bevor die Sache unbezahlbar teuer wird.“ Aber wohin mit dem Pkw der Familie? Wenn sich die Möglichkeit ergibt, wird das Auto auf der gegenüberliegenden Seite der Schultenstraße abgestellt. Dort ist das Parken erlaubt. Nicht aber in der eigens vor dem Haus Schultenstraße 54a geschaffenen Parkbucht. Dort wo die Segreffs wohnen...

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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