Gewerkschaft droht mit Klage gegen "Verkaufsoffenen Sonntag"
"ver.di" verhindert Einkaufsbummel in Gladbeck

Mit einer Klagedrohung hat ver.di den verkaufsoffenen Sonntag verhindert. | Foto: Pixabay
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Der wochenlange "Lookdown", hervorgerufen wegen der Corona-Pandemie, hat auch Gladbecker Unternehmer, Gastronomen und Einzelhändler voll getroffen: Über Nacht brachen die Umsätze um teilweise 100 Prozent ein, so manchem Gewerbetreibenden droht der Ruin, das Aus. Verbunden mit dem Verlust vieler Arbeitsplätze.

Da kam der Erlass der Landesregierung gerade zur rechten Zeit, denn in Düsseldorf hat man sehr wohl die Not der Unternehmen und Händler erkannt. Demnach sind seit Anfang Juli verkaufsoffene Sonntage in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich wieder erlaubt. Dafür muss allerdings ein öffentliches Interesse dargelegt werden. Dieses liegt unter anderem im Erhalt und der Stärkung des örtlichen Einzelhandels.

Auf diesen Erlass stützte sich die Entscheidung, am Sonntag, 6. September, dem örtlichen Einzelhandel in Gladbeck die Möglichkeit zu bieten, die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr zu öffnen. Verbunden mit der Auflage, dass alle Corona-Vorgaben einzuhalten seien. Weshalb bewusst auf ein großes Unterhaltungsprogramm verzichtet werden sollte.

Doch aus dem "Verkaufsoffenen Sonntag" wird nichts. Denn die Gewerkschaft "ver.di", die schon seit Jahren gegen nahezu alle "Verkaufsoffene Sonntage" zu Felde zieht, hat gegen den geplanten "Verkaufsoffenen" am 6. September eine "Klageandrohung" eingereicht. Ermutigt wurde die Gewerkschaft offensichtlich von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom vergangenen Freitag, 28. August 2020. Demnach dürfen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen keine verkaufsoffenen Sonntage mit dem Verweis auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den Einzelhandel genehmigen. Mit dem Urteil wurden Verordnungen der Städte Bad Salzuflen und Lemgo außer Kraft gesetzt. Und die Beschlüsse wurden als "unanfechtbar" deklariert.

"ver.di" feierte die Beschlüsse als Erfolg, wogegen die Düsseldorfer Landesregierung wenig Verständnis zeigte. Auch Gladbecker Einzelhändler sind regelrecht entsetzt über die "Realitätsferne" des OVG.

Unverständnis auch bei Bürgermeister Ulrich Roland, selbst "ver.di"-Mitglied: "So ganz verstehe ich das Vorgehen der Gewerkschaft nicht. Den Kolleginnen und Kollegen im Handel täte doch gerade jetzt unsere Solidarität gut. Angesichts der Konkurrenz durch den Online-Handel, der zu den großen Profiteuren der Corona-Pandemie gehört, wollten wir dem Gladbecker Handel eine Chance geben, sich mit seinen Stärken vor Ort zu präsentieren.“

Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung will es man von der Seite Gladbecks aber nicht ankommen lassen. Zumal das Münsteraner OVG-Urteil an Deutlichkeit kaum zu überbieten ist.

Also: Am Sonntag, 6. September, bleiben die Einzelhandelsgeschäfte in Gladbeck-Mitte geschlossen. Wobei das OVG-Urteil durchaus noch weitergehende Folgen haben kann: Wenn sich an der aktuellen Corona-Lage nichts grundlegend ändert, ist es auch um den "Verkaufsoffenen Sonntag", den es in den vergangenen Jahren in Anlehnung des "Nikolausmarktes" in Gladbeck gab, schlecht bestellt. Denn derzeit sieht es nicht danach aus, als könnte der "Nikolausmarkt" am ersten Dezember-Wochenende nicht über die Bühne gehen. Womit auch eine Öffnung der Geschäfte am Sonntag hinfällig wäre.

Ob sich "ver.di" mit seinem rigorosen Vorgehen einen Gefallen getan hat, steht nicht fest. "Ich dachte immer, eine Gewerkschaft soll die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Das sehe ich hier aber nicht. Und in einer solchen Gewerkschaft sollen sich Arbeitnehmer organisieren?" zeigte zum Beispiel eine in einem Gladbecker Einzelhandelsgeschäft tätige Verkäuferin verärgert.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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