Nachgefragt
"Corona-Vorgaben" werden eingehalten

Der STADTSPIEGEL hat bei der Polizei und bei den Ordnungsämtern der Städte Hattingen und Sprockhövel nachgefragt. Wie akzeptieren die Bürgerinnen und Bürger die Verhaltensvorgaben.

„Vorbildlich in Sprockhövel, sagte Angelika Densow, Leiterin des Ordnungsamtes heute auf die entsprechende Nachfrage. Vier Einsatzkräfte des Ordnungsamtes waren das ganze Wochenende in Sprockhövel unterwegs.

Die Abstandsempfehlungen wurden eingehalten, unsere Mitarbeiter mussten nur einmal eine kleine Personengruppe auf dem Schulhof in Niedersprockhövel ansprechen, die dann sofort Einsicht zeigte und sich auflöste.

Die Pressesprecherin der Stadt Hattingen, Jessica Krystek, bestätigte ebenfalls die Einhaltung der "verordneten Spielregeln". Am Freitag waren 12 Mitarbeiter des Hattinger Ordnunsgamtes im Stadtgebiet unterwegs, am heutigen Montag noch einmal acht Ordnungsamt-Mitarbeiter. Die Gewerbetreibenden im Stadtgebiet wurden kontrolliert und es gab keine Beanstandungen, sagte die Pressesprecherin.

Nachdem auch in NRW seit heute wegen der Corona-Krise umfangreiche Ausgangsbeschränkungen in Kraft getreten sind, haben sich am letzten Wochenende die Befürchtungen des NRW-Innenministers Herbert Reul für Hattingen und Sprockhövel nicht bestätigt.

Der Innenminister hatte Bedenken geäußert, dass es bei der häuslichen Gewalt zu einer Zunahme kommen könnte, wenn sich viele Menschen längere Zeit auf engem Raum aufhalten müssten.

„Die Einsätze wegen häuslicher Gewalt und häuslicher Meinungsverschiedenheiten waren in Hattingen und Sprockhövel in den letzten Tagen nicht außergewöhnlich“, sagte dazu Polizei-Pressesprecherin Sonja Wever. „Nennenswert waren nur einige Polizeieinsätze wegen Missachtung der Ruhevorgaben am Sonntag“, ergänzte die Polizeioberkommissarin.

Ab sofort gilt NRW-Rechtsverordnung mit Kontaktverbot
Die Landesregierung hat mit Wirkung ab 23. März 2020 ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen.

  • Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

„Mit der neuen Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent und hart. Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf dieses gemeinsame und geschlossene Vorgehen einigen konnten“, sagte dazu Ministerpräsident Armin Laschet.

Drastische Strafen bei Nichtbeachtung
Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Schutz auch für die Polizeikräfte
Die gesundheitliche Verantwortung für die zahlreichen Polizeikräfte, die rund um die Uhr die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, hat auch zu vorübergehenden Änderungen in der Organisationsstruktur bei der hiesigen Polizei geführt.

Es wurden auch bei der Polizeiwache in Hattingen, die unter anderem auch für Hattingen und Niedersprockhövel zuständig ist, geeignete Maßnahmen getroffen, dass ein Zusammentreffen der Beamtinnen und Beamten aus unterschiedlichen Dienstgruppen möglichst vermieden und ein Infektionsrisiko dadurch minimiert wird.

Die bereits umgesetzten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass zu jeder Zeit noch genügend Polizeikräfte zur Verfügung stehen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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