Aus dem Schöffengericht
Kriminelle Energie bestraft

Ein 29-Jahre alter Hattinger wurde heute wegen Raubes, Körperverletzung, Beleidigung, mehrfachen Betruges, wegen „Schwarzfahrens“ und wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er legte ein umfassendes Geständnis ab.

Die zahlreich angeklagten Taten ereigneten sich von 2015 bis 2018. Der Prozess gegen den Hattinger war mehrfach angesetzt worden, der Angeklagte war aber untergetaucht. Anfang 2020 konnte er verhaftet werden.

Angeklagter gesteht reuemütig
Am Ende der heutigen Hauptverhandlung verkündete Richter Kimmeskamp das Urteil des Schöffengerichtes. Der 29-Jährige aus Hattingen, der zu Beginn des vierstündigen Prozesses noch von Justizwachtmeistern aus der Untersuchungshaftanstalt in den Gerichtssaal „eskortiert“ wurde, konnte als freier Mann nach der Hauptverhandlung das Amtsgericht verlassen.

Drei Jahre muss er sich jetzt straffrei führen, den Weisungen eines Bewährungshelfers Folge leisten und sich kurzfristig der Behandlung einer Suchthilfeeinrichtung stellen. Bei Verstoß drohen ihm zwei Jahre Gefängnis.

Untersuchungshaft machte nachdenklich
„Meine letzten vierzig Tage in der Untersuchungshaftanstalt, eine teilweise Unterbringung in einer 5-Personen-Zelle mit Schwerverbrechern haben mich zum Nachdenken gebracht und geprägt“, sagte der Angeklagte unter Tränen und ergänzte, „ich bereue zutiefst was ich gemacht und meiner Familie angetan habe.

Um seiner seit sieben Jahren bestehenden Spielsucht nachzukommen, versprach der Angeklagte als früherer Mitarbeiter eines Elektronikmarktes, vergünstigt Smartphones zu beschaffen, nachdem er von zahlreichen Bekannten in den Jahren 2015 und 2016 Gelder entgegengenommen hatte. Die Geräte lieferte er allerdings nie, verspielte nach eigenen Angaben allerdings das erhaltene Geld.

Er bestellte über Internetplattformen zahlreiche Kleidungsstücke im Wert von über sechstausend Euro, die er erhielt, aber nicht bezahlte. Ein Teil dieser Waren wurde 2015 von Beamten der Kriminalpolizei in Verbindung mit Detektiven des Versandhandels in seiner Wohnung sichergestellt.

Raub gegen Lebensgefährtin
Seiner zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Lebensgefährtin, davon waren die Richter überzeugt, riss er Anfang September 2018 ihre Kette vom Hals, um eine daran befindliche Goldmünze gegen Geld einzutauschen. Auch deren Smartphone nahm er ihr gegen ihren Willen weg, um es im Pfandhaus für Bargeld zu hinterlegen. Raub nannte das Staatsanwältin Bandorski.

Vom Konto der Eltern seiner damaligen Lebensgefährtin soll er 400 Euro abgehoben haben, als diese in Urlaub waren und ihrer Tochter Bankkarte und PIN dagelassen hatten. Einen Teil des Betrages brauchte er, um ein Smartphone im Pfandhaus wieder auszulösen, den restlichen Geldbetrag benötigte er für sich. Für die Richter war das Computerbetrug.

Nacktbild verschickt
Und dann war da noch die Sache mit dem „freizügigen Bild“, welches ihm seine Bekannte von ihr geschickt hatte. Um eine Trennung von seiner Partnerin zu verhindern, drohte er ihr, das sehr freizügige Bild ihrem Vater zu schicken, wenn sie seinen Vorstellungen nicht nachkäme. Dieses Bild schickte er später dann im Streit der Cousine seiner jungen Partnerin.

„Erst während meiner Untersuchungshaft habe ich gemerkt, dass meine Familie zu mir steht“, sagte der Angeklagte, als er seine psychischen und Suchtprobleme auch auf mangelnde Unterstützung durch seine Familie zurückführte.

Schaden bereits weitgehend ausgeglichen
Mit 7.000 Euro von der Familie des Angeklagten konnte Rechtsanwalt Sentner noch vor Beginn der heutigen Hauptverhandlung den von seinem Mandanten angerichteten Schaden weitgehend ausgleichen. Die noch fehlenden 635 Euro zieht das Gericht jetzt beim Angeklagten ein.

In seiner Urteilsbegründung erläuterte Richter Kimmeskamp ausführlich, warum sich die Richter des Schöffengerichtes nach über einstündiger Beratung unter Würdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten noch für eine Bewährungsstrafe gegen den bereits mehrfach vorbestraften Hattinger ausgesprochen hatten. Auch Staatsanwältin Bandorski und Strafverteidiger Sentner hatten sich in ihren Plädoyers für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.