Weggeworfene Kippe bringt Gärtner in Rage

Ein 24-jähriger Hattinger hatte wegen Bedrohung und Beleidigung einen Strafbefehl über 600 Euro erhalten. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Mit der Hälfte des Betrages als Geldauflage wurde jetzt das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Es war ein warmer Sommertag Mitte August 2019. Ein aus Richtung Blankenstein stadteinwärts fahrender Autofahrer sah, dass aus dem vor ihm fahrenden PKW eine Zigarettenkippe aus dem Fenster geworfen wurde.

„Ich bin Landschaftsgärtner und ärgerte mich darüber, weil durch so eine Kippe ganz schnell ein Böschungsbrand entstehen kann; im Übrigen schmeißt man auch keine Zigarettenkippe einfach aus dem Autofenster“, sagte der spätere Anzeigenerstatter als Zeuge vor Gericht aus.

Intensive Verfolgung
Er folgte dem „Verursacherfahrzeug“ über mehrere Kilometer und soll dabei immer wieder sehr dicht aufgefahren sein und seine Lichthupe betätigt haben. Beide PKW standen dann an der Reschop-Kreuzung nebeneinander. Der Angeklagte, Fahrer des Verursacher-PKW, soll nach entsprechenden Vorwürfen „nur gegrinst“ haben.

Daraufhin folgte der Landschaftsgärtner weiterhin dem Verursacher-PKW und es kam auf einem Parkplatz an der Kreisstraße dann zum „Showdown“, der mit Bedrohungen und heftigen Beleidigungen gegen den Gärtner endete. Dieser erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

Keiner Schuld bewusst
„Ich wusste am Anfang überhaupt nicht, was der Autofahrer hinter mir wollte und fühlte mich verfolgt und bedrängt“, sagte der Angeklagte und schilderte, dass man ja schon mal auf diesem Wege eine Zigarettenkippe so „entsorgt“.

Strittig blieb im Gericht, ob eine Beifahrerin im Verursacher-PKW diese Kippe aus dem Fenster geworfen hatte; der Angeklagte bestritt die Aussage des Landschaftsgärtners, im Auto habe eine junge Dame auf dem Beifahrersitz gesessen, die auch noch bei der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz dabei gewesen sei.

Unter Berücksichtigung des gesamten Geschehens und unter Würdigung der „intensiven Verfolgung“ wurde dann dem Einspruch des nicht vorbestraften Angeklagten gegen seinen Strafbefehl über 600 Euro stattgegeben und das Verfahren mit Zahlung einer Geldauflage von 300 Euro an die Lebenshilfe Hattingen e.V. eingestellt.

Ergänzung :
Nach dem Ortsrecht der Stadt Hattingen fällt das Wegwerfen einer Zigarettenkippe unter Punkt 5.1. der Ordnungsbehördlichen Verordnung, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 55 Euro bestraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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