Corona-Schnelltests für Hattingen und Sprockhövel
Kreis und Städte suchen noch Betreiber für Testzentren

Foto: Bild: EN-Kreis, Fotomontage : Höffken

Am Montagvormittag sind die von Kreis und Städten händeringend erwarteten Vorgaben des Landes zu Corona-Schnelltests für Bürger im Schwelmer Kreishaus eingetroffen. Geregelt hat die Landesregierung damit jetzt unter anderem, was Anbieter dieser Tests erfüllen müssen. Der EN-Kreis informierte am Montagabend über Details.

„Weder wir als Kreis noch die Städte haben die Kapazitäten, um die von Bund und Land vorgesehenen kostenlosen Tests von Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen. Daher suchen wir gemeinsam nach externen Betreibern für Angebote zwischen Breckerfeld und Hattingen, Witten und Ennepetal“, so Landrat Olaf Schade. Infrage kommen beispielsweise Ärzte und Apotheken sowie Testzentren von Hilfsorganisationen oder vom Privatanbietern.

Ein Test pro Bürger pro Woche kostenlos

Ab sofort sind interessierte Betreiber aufgefordert, ihr Konzept einzureichen. Um die Wege hierfür kurz zu halten und schnell Testzentren einrichten zu können, stehen ihnen alle notwendigen Informationen sowie ein Anmeldeformular auf der Internetseite des EN-Kreises zur Verfügung. Dabei muss der Anbieter erklären, dass er die Mindestanforderungen erfüllt und ein entsprechendes Konzept vorlegen.
Die Kreisverwaltung wird die Anträge prüfen, im Zusammenspiel mit den kreisangehörigen Städten sollen die Angebote zeitnah realisiert werden. Für die Bürger ist - so die Ankündigung von Bund und Land - ein Test pro Woche kostenlos. Die Betreiber der Zentren rechnen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Möglich sind pro Test bis zu 6 Euro an Sachkosten sowie 12 Euro für alles andere. Zusätzlich zahlt das Land pro Teststelle 1.000 Euro an Anschubfinanzierung sowie eine monatliche Pauschale in gleicher Höhe.

Startzeitpunkt noch unklar

„Wie wichtig Testen, Testen, Testen ist, darüber herrscht zwischen Bund, Land und Kommunen schon seit längerer Zeit Einigkeit. Fakt ist aber auch: Erst mit der gestrigen Neufassung der Coronavirus-Testverordnung auf Bundesebene und der heutigen Allgemeinverfügung des Landes sind wir vor Ort tatsächlich wirklich handlungsfähig“, so Schade.
Nach wie vor unklar bleibt allerdings weiterhin, wann der flächendeckende Schnelltest-Startschuss im Ennepe-Ruhr-Kreis fallen kann. Ob Anbieter über ausreichendes Testmaterial verfügen, wird erst der Rücklauf auf den Aufruf zeigen. Klar ist: Private Anbieter müssten die Schnelltests in jedem Fall selbst beschaffen.
Schade hofft an dieser Stelle, dass NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann richtig liegt, wenn er vermutet „dass viele Anbieter schon in den Startlöchern stehen und nur auf die Rechtssicherheit gewartet haben.“

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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