Download ESM Vertrag und Erklärung

Download des Vertrages hier hier: http://goo.gl/Grw60

Funktion des ESM Vertrag:

Der ESM wird von den Staaten mit dem Euro als Währung gegründet, um den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bei Bedarf Finanzhilfe bereitzustellen.

Dafür versucht man, zwischen 500 und 700 Milliarden Euro von den Mitgliedsländern einzusammeln. Die bisherigen "Rettungsschirme" gehen in den ESM über.

In der Tat wird in Luxemburg eine neue Firma/ Bank gegründet und neue Mitarbeiter werden eingestellt.

Letztendlich heißt das folgendes:

1) Die Länder geben Staatsanleihen heraus und verkaufen die Anleihen an reiche Investoren, Privatanleger und vor allem Banken. Die Käufer der Anleihen vertrauen darauf, dass die ihr Geld ohne Verlust und verzinst irgendwann zurück bekommen.

2) Das neue Geld auf dem Konto der Länder wird direkt an die neue Luxemburgische Bank überwiesen, von mir "ESM-Bank" genannt.

3) Wenn nun zum Beispiel die Deutsche Bank mal kein Geld mehr hat, kann ein schriftlicher Antrag bei der "ESM-Bank" gestellt werden für ESM-Kredite.

4) Zwar ist im ESM Vertrag nicht geregelt wie der Vertrag aussieht, allerdings würde die "ESM-Bank" dann Geld an die Deutsche Bank überweisen.

5) Nicht klar ist, ob dieses von der "ESM-Bank" an die Deutsche Bank geliehene Geld in der Bilanz als Eigenkapital, oder als Fremdkapital gebucht wird. Normalerweise werden Kredite entweder als Fremdkapital gebucht. Oder als Mezzanines Kapital - beim Totalausfall also auch eher Fremdkapital.

Am Ende des Tages sind eigentliche Verluste von den Anlegern in Banken durch den Staat getragen worden. Das System funktioniert nur so lange, wie der Investor darin vertraut, dass er das investierte Geld in Staatsanleihen irgendwann auch zurück bekommen.

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Zitate aus dem Vertrag:

Seite 46, Absatz (3) im ESM Vertrag: "Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen
unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art."

(4) Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig
davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme,
Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche,
administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.

(8) Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist,
sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von
Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.

(9) Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines
ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.

Seite 50: (5) Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen
Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften einer internen
Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und
Bezüge von der nationalen Einkommensteuer befreit.

Autor:

Thorsten Podlech aus Hattingen

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