Verkaufsoffener Sonntag zum Herbstmarkt kann stattfinden

Ver.di, vereinte Dienstleistungsgwerkschaft, hat beim Verwaltungsgericht Münster Klage gegen die Offenhaltung von Läden während des 1. Oktobers eingereicht und stellt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Vom 29.9. bis 1.10. (Sonntag) findet in Hattingen das Herbst- und Panhasfest statt.

Der Rat der Stadt Hattingen hatte im Juli beschlossen, dass der 1. Oktober ein "verkaufsoffener Sonntag" sein soll. Ver.di greift die Begründung der Stadt, die aufgrund von Berechnungen von Hattingen Marketing davon ausgeht, dass Herbst- und Panhasfest traditionelle Feste sind, die nicht von der Verkaufstätigkeit maßgeblich geprägt seien, an.
Die Entscheidung des Gerichts wird für die kommende Woche erwartet, von diesem Entscheid hängt auch die Durchführung der verkaufsoffenen Adventssonntagen ab.

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, 28. September, der Stadt mitgeteilt, dass "die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 26.9.2017 ... zurückgewiesen" wird.

Der 1.10. kann somit im Rahmen des Herbst- und Panhas-Festes in der Innenstadt verkaufsoffen gestaltet sein.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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